Staatskanzlei

„Marke" Genossenschaft besser vor Missbrauch schützen - Brandenburg bringt Antrag zur Veränderung des Genossenschaftsgesetzes in den Bundesrat ein

veröffentlicht am 13.11.2018

Brandenburg will Genossenschaften vor dem Missbrauch für dubiose Kapitalanlagegeschäfte wirkungsvoll schützen. Dazu brachte das Kabinett  heute auf Initiative von Wirtschaftsminister Jörg Steinbach einen Antrag auf Änderung des Genossenschaftsgesetzes für den Bundesrat auf den Weg. Steinbach: „Dadurch wird die Aufsicht über Genossenschaften und ihre Prüfungsverbände durch Landes- und Bundesbehörden verbessert. Das dient dem kollektiven Verbraucherschutz." 

Die Rechtsform der Genossenschaft werde immer wieder für Geschäftsmodelle des sogenannten „grauen", illegalen Kapitalmarkts genutzt, heißt es in der Kabinettvorlage. Die Änderung des Gesetzes sei notwendig, um diesem Missbrauch der Rechtsform einen Riegel vorschieben zu können. Da es sich beim Genossenschaftsgesetz um ein Bundesgesetz handelt, müssen die Regelungen auf Bundesebene geändert werden.       

Steinbach: „Indem Genossenschaften für unsichere Kapitalanlageschäfte missbraucht werden, wird der gute Name der ,Marke‘ Genossenschaft in Misskredit gezogen. Es hat gerade in jüngster Zeit mehrere Fälle gegeben, in denen Anlagemöglichkeiten angeboten wurden, die nur vermeintlich sicher sind. De facto ist deren Sicherheit aber vermindert, weil Regulierung und Aufsicht weniger effizient organisiert sind als zum Beispiel bei Investmentvermögen".

Um hier Abhilfe zu schaffen, müsse der Informationsaustausch zwischen den genossenschaftlichen Prüfverbänden, den Behörden zur Aufsicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbessert werden.

Steinbach: „Genossenschaften spielen eine wichtige Rolle für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie leisten einen Beitrag zur Gestaltung des demografischen Wandels in der Arbeitswelt, des Wohnungsmarktes, aber auch im nachbarschaftlichen oder generationsübergreifenden Zusammenleben. Auch bei der Umsetzung von Erneuerbare-Energie-Projekten kann ein genossenschaftliches Modell zielführend sein. Deshalb ist die Marke Genossenschaft ein schützenswertes Gut."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 190.7 KB)