Staatskanzlei

Arzneimittelsicherheit: Brandenburg bringt Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Importquote auf den Weg

veröffentlicht am 13.11.2018

Brandenburg will mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass die sogenannte Importquote für Arzneimittel aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch gestrichen wird. Bislang sind alle Apotheken in Deutschland verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Fertig-Arzneimittel, die sie verkaufen, aus dem Ausland zu importieren. Das Kabinett stimmte der Initiative von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij heute zu. Der Entschließungsantrag wird auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 23. November 2018 stehen. Mit dieser Initiative setzt das Gesundheitsministerium eine weitere Handlungsempfehlung der Task Force Lunapharm um.

Ministerin Karawanskij sagte nach der Kabinettsentscheidung: „Die gesetzliche Importquote gefährdet die Patientensicherheit. Der Fall Lunapharm zeigt, dass grenzüberschreitende Lieferketten beim Arzneimittelhandel ein hohes Risiko für die Patientinnen und Patienten darstellen. Je länger die Wege von zum Teil sensiblen Arzneimitteln werden, desto größer werden auch potentielle Sicherheitslücken und desto mehr Fehler können bei der Lagerung sowie beim Transport passieren. Zugleich stellt die gesetzliche Importquote für alle Apotheken einen erheblichen bürokratischen und zeitraubenden Aufwand dar. Das Patientenwohl muss an oberste Stelle stehen, mögliche Kosteneinsparungen für die Krankenkassen weit dahinter."

Mit der Initiative soll die Bundesregierung aufgefordert werden, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem diese Importförderklausel entfällt. Konkret geht es um den § 129 SGB V, der Apotheken verpflichtet, preisgünstige importierte Arzneimittel abzugeben. Auf dieser Grundlage haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband einen Rahmenvertrag abgeschlossen, nach dem die Importquote derzeit fünf Prozent pro Krankenkasse und Quartal beträgt. Die so vereinbarte Importquote soll zu Kosteneinsparungen zugunsten der Krankenkassen führen. Für die Quote zählen nur Importe, die entweder 15 Prozent oder 15 Euro billiger als das heimische Originalpräparat sind.

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