Staatskanzlei

Brandenburg stärkt Sprachenrechte: Kabinett stimmt Bericht zum erweiterten Schutz von Regional- oder Minderheitensprachen zu

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 28.03.2023

Brandenburg stärkt erneut den Schutz von Minderheitensprachen. Dazu sollen weitere Verpflichtungen aus der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen übernommen werden. Das sieht ein Bericht von Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle vor, dem das Kabinett heute zustimmte. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet.

Kulturministerin Manja Schüle: „Brandenburg steht für kulturelle Vielfalt, schon seit Jahrhunderten. Hier werden allein drei von bundesweit sieben Minderheiten- und Regionalsprachen gesprochen: Niedersorbisch, Niederdeutsch und Romanes. Wir haben uns im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dazu bekannt, diese Sprachen zu schützen und zu fördern. Dazu gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt: Wir werden 26 neue Verpflichtungen im Rahmen der Sprachencharta übernehmen. Dazu zählt beispielsweise die Berücksichtigung sorbischer/wendischer Interessen im Rundfunkrat des RBB."

Schüle weiter: „Damit machen wir gegenüber dem Europarat deutlich, wie minderheitenfreundlich unser Landesrecht bereits ist und, dass wir uns zu diesen Standards auch langfristig bekennen. Mit der Übernahme von neuen Verpflichtungen für die niederdeutsche Sprache wie die Zulässigkeit plattdeutscher Ortsnamen zeigen wir, dass wir die Verpflichtung aus der im Jahr 2022 ergänzten Landesverfassung zum Schutz des Niederdeutschen ernst nehmen. Besonders wichtig war mir, dass wir uns sowohl mit den sorbischen/wendischen Interessenvertretungen als auch den Dachverbänden der niederdeutschen Sprachgruppe sowie der deutschen Sinti und Roma abgestimmt haben. Der Erhalt dieser Sprachen ist nicht nur aktive und wichtige Minderheitenpolitik, sondern stiftet Identität vor Ort und ist eine Bereicherung für unser ganzes Land."

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde am 5. November 1992 vom Europarat unterzeichnet. In Deutschland trat die Charta 1999 in Kraft. Zu den Charta-Sprachen in Deutschland zählen neben der Regionalsprache Niederdeutsch auch die Minderheitensprachen Romanes, Nieder- und Obersorbisch, Dänisch sowie Nord- und Saterfriesisch. Der Landtag Brandenburg hatte die Landesregierung im Rahmen seines Beschlusses „Ein Mehrsprachigkeitskonzept für Brandenburg auf den Weg bringen und die Stärkung der angestammten Regional- und Minderheitensprachen Brandenburgs fortsetzen" aufgefordert zu prüfen, ob seit der Ratifizierung der Europäischen Sprachencharta weitere Charta-Bestimmungen im Land Brandenburg erfüllt werden.

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