Staatskanzlei

Mehr Spielräume für Kommunen und vereinfachte Bürgerbeteiligung: Kabinett beschließt Änderung von Kommunalverfassung und Standarderprobungsgesetz

veröffentlicht am 13.04.2021

Die Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung dem Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung und der Neufassung des Standarderprobungsgesetzes zugestimmt. Beides war von Michael Stübgen, dem Minister des Innern und für Kommunales, eingebracht worden. Ziel sei es, den Kommunen mehr Spielraum zu geben und Beteiligungsformen für die Bürger zu vereinfachen. Beide Gesetzentwürfe werden nun dem Landtag zugeleitet.

Stübgen: „Wir wollen nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch den damit verbundenen Frust der Bevölkerung. Dazu tragen sowohl der Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung als auch die Neufassung des Standarderprobungsgesetzes entscheidend bei. So sind vereinfachte Regeln für Bürgerbegehren, verpflichtende Ortsteilbudgets und die dauerhafte Rechtsgrundlage für Hybridsitzungen der kommunalen Gremien enthalten. Gerade durch die Anpassung letztgenannter Regelung hat das Land Brandenburg eine der modernsten Kommunalverfassungen. Dieser Anspruch gilt auch in Zukunft. Kommunen brauchen den Spielraum, um Maßnahmen zum Bürokratieabbau und gegen den demografischen Wandel aktiv zu testen und attraktiv mitzugestalten.“

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung sieht unter anderem vor, dass die Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren bereits zu Beginn des Verfahrens erfolgt, noch vor der Unterschriftensammlung. Außerdem sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, selbst eine außergewöhnliche Notlage durch Beschluss der kommunalen Gremien feststellen zu können. Damit ist es ihnen beispielsweise weiterhin möglich, Beschlüsse auch in Video- und Audiositzungen zu fassen. Außergewöhnliche Notlagen können Naturkatastrophen, Unglücke oder eben pandemische Lagen sein. Darüber hinaus sollen auch künftig außerhalb von Notlagen Hybridsitzungen möglich bleiben, so dass kommunale Gremienvertretende an regulären Sitzungen per Audio oder Video teilnehmen können.

Das erklärte Ziel der Neufassung des Standarderprobungsgesetzes ist die Steigerung der Attraktivität. Kommunen sollen in der Stellung von Erprobungsanträgen mehr Unterstützung bekommen. Das Antragsrecht sieht vor, dass kommunale Spitzenverbände stellvertretend für mehrere Mitglieder einen Antrag stellen können. Hinzu kommt eine stärkere Eingrenzung der Ablehnungsmöglichkeiten der kommunalen Anträge durch die Ressorts sowie eine angemessene Begleitung und Unterstützung der Erprobung durch das jeweilige Fachressort. Damit sollen Kommunen wieder verstärkt neue Lösungen bei der Aufgabenerfüllung erproben wollen.