Staatskanzlei

Land erfüllt Quote: 2.941 schwerbehinderte Menschen arbeiten in der Landesverwaltung

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 18.10.2022

Das Land Brandenburg übertrifft als Arbeitgeber weiter die Fünf-Prozent-Quote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Im Jahr 2021 waren in der Landesverwaltung durchschnittlich 2.941 von insgesamt 52.219 Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Das entsprach einer Quote von 5,63 Prozent. Das geht aus dem aktuellen „Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung für die Jahre 2020 und 2021" vor, den Sozialministerium Ursula Nonnemacher heute im Kabinett vorstellte.

Allerdings ist die Beschäftigungsquote insgesamt leicht rückläufig. Sie betrug im Jahr 2019 noch 5,80 und in 2020 5,71 Prozent. Die bisher höchste Quote gab es 2014 mit 6,3 Prozent. Im Jahr 2007 hatte das Land als Arbeitgeber mit 5,08 Prozent erstmals die gesetzlich geforderte Fünf-Prozent-Marke erreicht.

Sozialministerin Nonnemacher: „Arbeit bedeutet Teilhabe. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Landesregierung hat eine besondere Vorbildfunktion bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegenüber der freien Wirtschaft. Deshalb wollen wir die Beschäftigungsquote steigern. Mit der neuen Richtlinie für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung sowie dem Landesförderprogramm ‚Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt‘ wurden in diesem Jahr Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation in der Landesverwaltung auf den Weg gebracht."

Die „Richtlinie für die Einstellung, Beschäftigung und begleitende Hilfe schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung des Landes Brandenburg" (kurz: Schwerbehindertenrichtlinie) wurde durch das Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Landesbehindertenbeauftragten aufgestellt. Sie ist am 16. März 2022 in Kraft getreten. Ein Ziel: eine Beschäftigungsquote von 6,5 Prozent in der Landesverwaltung. Um das zu erreichen müssen u. a. Dienststellen, die weniger als fünf Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen, einmal im Jahr der jeweiligen obersten Landesbehörde berichten, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und welche für die Zukunft zur Steigerung der Beschäftigungsquote beabsichtigt sind. In den obersten Landesbehörden ist ein entsprechender Bericht der Behördenleitung vorzulegen. Betrachtet man die Ministerien mit ihren nachgeordneten Behörden einzeln, so liegt bei den Werten für 2021 die Spanne zwischen 9,5 Prozent im Sozialministerium und 4,27 Prozent im Innenministerium.

Mit dem Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt" des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sollen noch mehr betriebliche Ausbildungs- und neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden. Bestehende Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen sollen stabilisiert werden. Das Sozialministerium, die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und das LASV haben am 9. Juni 2022 eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Landesförderprogramms unterzeichnet. Das Programm unterstützt Arbeitgeber im Land Brandenburg.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigten. Wer diese Pflichtquote nicht erfüllt, muss für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen. In Brandenburg kommen jährlich rund 15 Millionen Euro durch die Ausgleichsabgabe zusammen. Mit dem Geld werden wiederum Betriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung unterstützt.

Ab dem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als Schwerbehinderung. Menschen mit einem festgestellten Grad von weniger als 50, aber mindestens 30 können gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder erlangen können. Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können während der Zeit einer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, auch wenn der Grad ihrer Behinderung weniger als 30 beträgt.

 

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