Staatskanzlei

Woidke zu MPK: Gemeinsam ukrainische Kriegsflüchtlinge unterstützen – Faire Verteilung der Kosten

veröffentlicht am 08.04.2022

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke begrüßt das Ergebnis der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz und weiteren Mitgliedern der Bundesregierung. Woidke: „Das gemeinsame Anliegen von Bund und Ländern ist es, den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglichst schnell und unbürokratisch zu helfen. In diesem Geist haben wir uns auf eine faire Verteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern verständigt."

Woidke weiter: „Die klaren finanziellen Vereinbarungen sind insbesondere für unsere Kommunen von größter Bedeutung. Denn die Verständigung auf der MPK gibt ihnen die Sicherheit, die sie brauchen, um eine zügige Unterbringung der Geflüchteten zu organisieren. Außerdem wird der Bund sich an den Kosten für die Integration der Geflüchteten beteiligen."

Der Bund wird sich in folgenden Bereichen bei den bislang von den Ländern getragenen Kosten einbringen:

  • Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden künftig wie anerkannte hilfebedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. Das bedeutet, dass sie zukünftig direkt Leistungen nach Sozialgesetzbuch II bzw. XII vom Bund und nicht nach Asylbewerberleistungsgesetz von den Ländern erhalten werden. Denn die Geflüchteten aus der Ukraine brauchen keine Entscheidung über einen Aufenthaltstitel abwarten, sie haben diesen Anspruch vielmehr unmittelbar aus § 24 Aufenthaltsgesetz.
  • Die von den Kommunen zu tragenden Kosten der Unterkunft wird der Bund in 2022 mit einem Betrag von 500 Millionen Euro unterstützen.
  • An den bereits in diesem Jahr bei den Ländern entstandenen Kosten wird sich der Bund mit einem Betrag von 500 Millionen Euro beteiligen.
  • Für die Integration der Geflüchteten entstehen den Ländern und Kommunen in den Bereichen Kita, Schule etc. erhebliche Kosten. Daran beteiligt sich der Bund mit einem Betrag von 1 Milliarde Euro.

 

Bund und Länder werden die Entwicklung der Zahl der Geflüchteten fortlaufend im Blick behalten und sich bei einer signifikanten Veränderung der Lage erneut verständigen.

 

 

 

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