Staatskanzlei

Doppelhaushalt 2023/2024: Kabinett beschließt Orientierungsgrößen – Ziel: Vollständige Schließung der Deckungslücken

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 22.02.2022

Die Landesregierung hat sich heute auf Vorschlag von Finanzministerin Katrin Lange auf einzelplanbezogene Orientierungsgrößen für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 verständigt. Dem Beschluss der Landesregierung ging eine politische Verständigung im Koalitionsausschuss voraus.

Ziel der jetzt beschlossenen Vorgaben ist es, die noch vorhandenen Deckungslücken bis zum Beschluss des Kabinetts über den Haushalt im September vollständig zu schließen. „Dazu besteht aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen keine Alternative", sagte Lange heute nach der Kabinettssitzung in Potsdam. Zu Beginn des Haushaltsaufstellungsverfahrens bestehen in der Finanzplanung noch Deckungslücken in Höhe von 1,05 Mrd. Euro im Jahr 2023 und knapp 730 Mio. Euro im Jahr 2024. Auf die Aufstellung eines Doppelhaushaltes hatte sich die Landesregierung grundsätzlich bereits am 8. Februar geeinigt. 

„Die Einhaltung der Orientierungsgrößen verlangt den Ressorts zweifelsohne erhebliche Anstrengungen ab", räumte Lange ein. Es müsse jetzt aber darum gehen, das Volumen des Landeshaushaltes nach den außerordentlichen Notlage-Jahren der Corona-Pandemie wieder auf ein normales, dauerhaft tragfähiges und finanzierbares Niveau zu bringen. „Auf diese Notwendigkeit habe ich stets hingewiesen", betonte Lange.

Um den Umfang der einzelplanbezogenen Konsolidierung gegenüber den Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung auf ein realistisches Maß (jeweils 500 Mio. Euro in 2023 und 2024) zu reduzieren, wird das Finanzministerium selbst alle zulässigen, geeigneten und zweckmäßigen finanzpolitischen Maßnahmen ergreifen, um so die Anstrengungen der Ressorts in erheblichem Umfang zu flankieren. Dazu gehören insbesondere eine Verminderung der bei den Personalverstärkungsmitteln getroffenen Vorsorge, die Heranziehung ressortbezogener Rücklagen, Entnahmen aus dem Versorgungsfonds, die Nutzung einer Fremdfinanzierung auf der Grundlage finanzieller Transaktionen sowie eine Anpassung des Zukunftsinvestitionsfonds.

Durch diese Maßnahmen könne bereits eine wesentliche Reduzierung der Deckungslücken um rund 550 Mio. Euro im Jahr 2023 und rund 230 Mio. Euro im Jahr 2024 erreicht werden, sagte Lange. Die dann noch verbleibenden Deckungslücken müssen durch einzelplanbezogene Maßnahmen geschlossen werden.

Die so erzielte Entlastung hat die verfassungs- und haushaltsrechtlich gebotene vollständige Schließung der bislang vorhandenen Deckungslücken zum Ziel. „Es geht letztlich darum, einen zukunftsorientierten, generationengerechten, nachhaltigen und ausgeglichenen Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 vorzulegen. Das wird nicht einfach, ist aber machbar", zeigte sich Lange überzeugt. 

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