Staatskanzlei

Bundesrat wählt Ines Härtel zur Verfassungsrichterin - Woidke: „Ausgezeichnete Wahl im 30. Jahr der Einheit"

veröffentlicht am 03.07.2020

Der Bundesrat hat heute einstimmig Prof. Dr. Ines Härtel aus dem brandenburgischen Frankfurt (Oder) zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Dietmar Woidke, Brandenburgs Ministerpräsident und Präsident des Bundesrats, hatte sie als Kandidatin vorgeschlagen. Woidke: „Das ist eine ausgezeichnete Wahl im 30. Jahr der Einheit. Ich freue mich sehr, dass damit erstmals eine Juristin ostdeutscher Herkunft, in Ostdeutschland lebend und hier arbeitend, am höchsten deutschen Gericht Recht sprechen wird. Ostdeutsche Lebenserfahrung muss neben der ausgezeichneten juristischen Expertise auch an diesem Gericht in die Beurteilung von Rechtsfragen eingehen." Er dankte allen, die an dieser erfolgreichen Kandidatur mitgewirkt haben.

Woidke: „Ines Härtel ist für diese Aufgabe bestens geeignet, zumal es am betreffenden Senat verstärkt um Themen wie Datenschutzrecht, Internetsicherheit und Digitalisierung geht. Dazu gehört das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Spannungsfeld zur inneren Sicherheit und auch zu sozialen Medien."

Darauf ist Härtel spezialisiert und leitet die Forschungsstelle für Digitalrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Dort ist sie Professorin an der Juristischen Fakultät und seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht.

weiter: „Ich kenne und schätze Ines Härtel aus der Zusammenarbeit im Digitalbeirat des Landes Brandenburg, dem sie 2018/2019 angehörte. Ihre Wahl ist zugleich eine Auszeichnung für die Viadrina, die für Brandenburg auch ein Brückenschlag zu unserem Nachbarn Polen ist. Umso besser, dass sie 2005 zum Thema „Europäische Rechtsetzung" habilitierte."