Staatskanzlei

Konjunktur neuen Schwung geben – Bundesrat berät in Sondersitzung Maßnahmen zur Corona-Krisenbewältigung

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 29.06.2020

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat heute weitere gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Deutschland die Folgen der Corona-Pandemie wirtschaftlich und sozial schultern kann. Unter Leitung von Bundesratspräsident, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke ließ die Länderkammer die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur und die dafür erforderliche weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme passieren. Bundesratspräsident Woidke: „Abermals zeigte sich, dass Bundestag und Bundesrat im Interesse der Krisenbewältigung reibungslos zusammenarbeiten."

Der Bundesrat stimmte dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz abschließend zu. Es sieht Entlastungen für Verbraucher vor, damit die Wirtschaft wieder Fahrt aufnehmen kann. Beschlossen wurden unter anderem die auf ein halbes Jahr befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 auf 16 Prozent, ermäßigt von sieben auf fünf Prozent, die somit wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten kann. Außerdem greifen steuerliche Entlastungen für Unternehmen, damit diese Spielräume für Investitionen gewinnen. Familien und Alleinerziehende profitieren durch einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind und die Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Länder und Kommunen werden für die durch die Umsatzsteuersenkung entstehenden Steuermindereinnahmen kompensiert. Damit soll ihre Handlungsfähigkeit als erste Adresse für die Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen befürwortete der Bundesrat mit der Zustimmung zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 des Bundes eine weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme. Diese ermöglicht neben den unmittelbar konjunkturwirksamen Anreizen wie der Umsatzsteuersenkung auch strukturelle Maßnahmen, die sich mittel- und langfristig positiv auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken sollen. So erhält der Energie- und Umweltfonds mehr Geld, u. a, für Mobilitätsprogramme und die Umsetzung der Wasserstoffstrategie. Sehr wichtig ist auch die geplante Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022. Für Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen sollen damit die Stromkosten gedämpft werden.

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