Staatskanzlei

Medienbeauftragter Grimm: Meinungsvielfalt in der Krise sichern - Staatskanzlei und Medienanstalt unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Unterstützung lokaler Medien

veröffentlicht am 29.06.2020

Das Land Brandenburg unterstützt die durch das Wegbrechen der Werbeeinnahmen in der Corona-Krise zusätzlich gebeutelten lokalen TV- und Radioanbieter im Jahr 2020 mit 750.000 Euro bei den Übertragungskosten. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten heute in der Potsdam Staatskanzlei Brandenburgs Medienbeauftragter, Staatssekretär Benjamin Grimm, und Anja Zimmer, Direktorin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). An der Unterzeichnung nahm auch der Vorsitzende des Medienrates der mabb, Martin Gorholt, teil.

Staatssekretär Grimm: „Der lokale Journalismus ist in diesen schwierigen Zeiten, in denen viele Menschen durch die Corona-Pandemie verunsichert sind, gefordert wie lange nicht. Die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten vor Ort ist wertvoller denn je und unverzichtbar. Den gestiegenen Anforderungen stehen wegbrechende Werbeeinnahmen gegenüber, die den wirtschaftlichen Spielraum der Medien dramatisch einengen. Beschäftigte sind in Kurzarbeit. Deshalb verschaffen wir den Anbietern jetzt mit der gezielten Hilfe bei den Verbreitungskosten die nötige Luft, damit sie auch weiterhin ihren Beitrag zur Meinungsvielfalt in Brandenburg leisten können."

Der Landtag hatte die Landesregierung in seiner Sitzung am 14. Mai damit beauftragt, die lokalen Rundfunkanbieter mit 750.000 Euro bei den Belastungen zu unterstützen, die sie - anders als andere Unternehmen in der gegenwärtigen Krise - nicht wegsparen können: bei den Übertragungskosten. Mit der Vereinbarung stellt die Staatskanzlei der mabb die Mittel zur Verfügung.

Aus Sicht Grimms leisten die Brandenburger Lokal-TV- und Radio-Anbieter einen „wichtigen Beitrag zur Medien- und damit zur Meinungsvielfalt. Damit tragen sie zur Ausprägung von lokaler und regionaler Identität bei. Medienvielfalt, insbesondere in einem Flächenland wie Brandenburg, braucht daher dringend Unterstützung. Angesichts der Corona-Krise droht eine Schieflage im dualen Rundfunksystem, weil die beitragsfinanzierte Säule über gesicherte Einnahmen verfügt während die private Säule nicht nachzuholende Einnahmeverluste hinnehmen muss."

Parallel dazu haben sich die Bundesländer gegenüber dem Bund dafür stark gemacht, den Medien neben den allgemeinen Corona-Unterstützungsleistungen zusätzliche Hilfe zu gewähren. Dem ist der Bund mit der im „#WUMSS-Paket" vorgesehenen Unterstützung der privaten Hörfunkveranstalter in Deutschland in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro nachgekommen.

Staatssekretär Grimm: „Mit Blick auf die Unabhängigkeit und Staatsferne ist eine Aufstockung bei den Übertragungskosten der richtige Ansatz. Ich bin froh, dass es uns mit der mabb gelungen ist, einen gemeinsamen Weg durch die Krise aufzuzeigen. Jetzt kommt es darauf an, dass unsere lokale Rundfunklandschaft maximal von den Hilfen profitiert und dass die Gelder zeitnah abfließen."

Der Landtag hatte zudem die Print- und Online-Medien in den Blick genommen und die Landesregierung gemeinsam mit den Branchenvertretern gebeten zu prüfen, wie auch für diese Medien eine Unterstützung im ähnlichen Umfang umgesetzt werden kann. Grimm: „Gerade die lokalen Printmedien haben eine hohe Nachrichtenkompetenz. Inwiefern Unterstützung möglich ist berate ich mit den Verlegern in den nächsten Tagen. Aber ein Grundsatz bleibt bestehen: Staatsferne ist selbstverständlich auch hier das oberste Gebot."

Über die mabb

Die mabb ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Zu ihren Aufgaben gehört die Sicherung der Medienvielfalt. Dieser Aufgabe kommt sie nach, indem sie Medien und Medienplattformen reguliert sowie Medienkompetenz und Medieninnovationen fördert.

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