Staatskanzlei

Höhere Renten, Unterstützung für Gaststätten, Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung, Solidarität in Europa

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 05.06.2020

Gute Nachricht für Seniorinnen und Senioren: Der Bundesrat gab heute grünes Licht für die planmäßige Erhöhung der Renten zum 1. Juli. Aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr steigen die Bezüge mit Rentenwert Ost um 4,2 Prozent und im Westen um 3,45 Prozent. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Mit dieser Erhöhung ist nicht nur ein sattes Plus für alle Rentnerinnen und Rentner verbunden. Auch die Angleichung des Ost-Rentenniveaus an das im Westen kommt ein weiteres Stück voran und erreicht jetzt 97,2 Prozent." 

Sehr erfreut ist Woidke über die Zustimmung auch des Bundesrats zur Errichtung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel. Woidke: „Das ist eine sehr gute Nachricht für die Stadt und das ganze Land Brandenburg."

Zufrieden ist Brandenburg auch mit der Entscheidung der Länderkammer, die Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung in Corona-Zeiten auszuweiten. Eltern, die noch immer wegen der Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Kitas und Schulen nicht oder nur tageweise geöffnet sind, können nun für zehn statt der bisher sechs Wochen Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für einzelne Tage. Woidke betont, dass sich die Bundesregierung bereiterklärt hat, den Ländern die Hälfte der Kosten dafür zu erstatten.

 

Zugestimmt hat der Bundesrat einer steuerlichen Entlastung, die u.a. Gaststätten, Cafés und Biergärten zugutekommen soll, die durch die Corona-Beschränkungen arg gebeutelt wurden. Für den Verzehr von Speisen in gastronomischen Einrichtungen wird ab 1. Juli befristet für ein Jahr nur ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fällig. 

 

Die Länderkammer hat zudem ein starkes Signal europäischer Solidarität in schwerer Zeit gesetzt. Die Länder befürworteten, dass der Bund eine Garantie über knapp 6,4 Milliarden Euro für Darlehen abgibt, die die EU an stark von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitgliedsländer ausreichen kann. Damit soll diesen vorwiegend die Zahlung von Kurzarbeitergeld ermöglicht werden. Woidke: „Das ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das sich in Deutschland zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, für die Sicherung von Fachkräften in Unternehmen und zur Stabilisierung des Konsums außerordentlich gut bewährt."   

 

 

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