Staatskanzlei

Historische Sitzung des Bundesrates - Woidke: „Corona-Pandemie kann im Geiste von ´Wir miteinander´ gemeistert werden"

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 27.03.2020

Der Bundesrat hat heute unter Leitung von Bundesratspräsident, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, in einer historischen Sitzung und in großer Einmütigkeit ein in der Geschichte der Länderkammer beispielloses Gesetzespaket zum Schutz der Gesellschaft vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie gebilligt.

Woidke betonte in einem Eingangsstatement unter anderem: „Bund und Länder haben in den letzten Tagen und Wochen bewiesen, dass sie gemeinsam energisch dafür kämpfen, die Ausbreitung des Virus zumindest einzudämmen. Der Weg aus dieser Krise erfordert kluges Abwägen, Besonnenheit und zugleich Mut zu Entscheidungen, wenn nötig auch zur Kurskorrektur. Nötig sind transparentes politisches Handeln und umfassende Information der Bevölkerung. Als ich dieses Amt vor vier Monaten antrat, habe ich mir nicht vorgestellt, dass Brandenburgs Motto für die Präsidentschaft „Wir miteinander" auf so unmittelbare und existenzielle Art zur Handlungsmaxime für unser tägliches Arbeiten werden könnte."

Woidke dankte im Namen der Bundesländer den Beschäftigten im Gesundheitswesen und allen anderen, „die in den systemrelevanten Diensten die Daseinsfürsorge garantieren, ob nun bei Energieversorgung, im Lebensmittelhandel, den LKW-Fahrern und in den Verwaltungen, die die Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht haben, sowie bei Polizei und Ordnungsämtern".

Der Bundesrat billigte den Nachtragshaushalt des Bundes für 2020, der die finanziellen Grundlagen für das Maßnahmenpaket gegen die Pandemie legt. Die damit einhergehende Neuverschuldung in Höhe von 156 Milliarden Euro ist aus Sicht der Länder erforderlich und aufgrund der soliden Haushaltslage auch vertretbar.

Grünes Licht gab die Länderkammer insgesamt für das so genannte Corona-Paket, das Schutzschirme für Krankenhäuser, Unternehmen sowie Beschäftigte und Familien spannt. Woidke:Solidarität aller mit allen in das Gebot der Stunde."

So wurde das Sozialschutz-Paket beschlossen, das den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert, wenn sie aufgrund der Corona-Krise in Anspruch genommen werden müssen. Es sichert auch die unverzichtbaren sozialen Dienstleister bei Bedarf finanziell ab.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt Unternehmen mit Liquiditätshilfen und Eigenkapitalausstattungen und ergänzt die in den vergangenen zwei Wochen beschlossenen vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der Länder für die Wirtschaft.

Grünes Licht gab die Länderkammer auch für das „Pandemiegesetz". Es ermöglicht Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Außerdem enthält es eine Entschädigungsregelung für Eltern, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist.

Der Bundesrat billigte zudem die Entlastung der Krankenhäuser. Sie werden finanziell dabei unterstützt, den Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu decken, ihre Liquidität kurzfristig sicherzustellen sowie Erlösausfälle und Defizite zu vermeiden.

Und schließlich ließ die Länderkammer unter anderem die Regelungen zum Schutz vor Kündigung von Mietern und Gewerbemietern vom 1.4. bis 30.6.2020 passieren, wenn die Mietschulden Corona-bedingt sind.

Der Bundesrat befasste sich auch mit der für Brandenburgs Landwirte wichtigen Düngeverordnung, die die Nitratbelastung der Böden durch Düngemittel vermindern soll. Bundesregierung und EU-Kommission hatten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie durch Deutschland eine Übergangsfrist bis Jahresende 2020 ausgehandelt. Bis dahin muss der Bund mit den Ländern eine Verwaltungsvorschrift erarbeiten.

Woidke zeigte Verständnis für die Verunsicherung bei den Bauern, verwies aber auch auf Verbesserungen für die Landwirte, die der Bund bei der EU-Kommission erreicht habe. So werde die Umsetzungsfrist zur Neuausweisung belasteter Gebiete durch die Länder bis 31. Dezember verlängert. Und folglich müssen auch die zusätzlichen verpflichtenden Maßnahmen für belastete Gebiete erst ab dem 1. Januar nächsten Jahres greifen. „Brandenburg wird sich hier einbringen und auch im Zuge dessen mit den Bauern im Gespräch bleiben."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 206.1 KB)