Staatskanzlei

Schlichtung für Groß Gaglower Familien kann beginnen

veröffentlicht am 28.06.2019

In der Vermögensauseinandersetzung zwischen der Jewish Claims Conference (JCC) und den betroffenen Familien im Cottbuser Ortsteil Groß Gaglow hat die Staatskanzlei ein Schlichtungsverfahren initiiert. Der Chef der Staatskanzlei, Martin Gorholt, zeigte sich heute überzeugt, „dass sich die Auseinandersetzung gütlich beilegen lässt. Deshalb haben wir den früheren Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg, Jürgen Kipp, für die Übernahme der Schlichtung gewinnen können."

In Groß Gaglow waren vier Grundstücke durch Bescheide des Bundesamtes für Zentrale Dienste und zur Regelung Offener Vermögensfragen in den jeweiligen Restitutionsverfahren der JCC zugesprochen worden. Die Grundstücke gehörten ursprünglich zu einer größeren Fläche, die einst einer jüdischen Siedlungsgemeinschaft gehörte. Diese Siedlungsgemeinschaft wurde 1933 von den Nationalsozialisten enteignet.

Gorholt teilte mit, dass die Voraussetzungen für den Beginn des Verfahrens nunmehr geschaffen sind: „Natürlich muss sich Jürgen Kipp einarbeiten. Aber ich gehe davon aus, dass wir jetzt loslegen können." Für das Verfahren haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart. Gorholt: „Es hilft in der Sache nicht weiter, wenn durch wen auch immer Emotionen geschürt werden."

Das Verfahren wird in zwei Phasen ablaufen: Die erste dient dazu, die klärungsbedürftigen Fragen miteinander zu erörtern. Sie wird mit einem Vorschlag des Schlichters abgeschlossen werden. Sollte es hier zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, werden in einer zweiten Phase die konkreten Vereinbarungen erarbeitet.

 

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