Staatskanzlei

Umweltfreundlicher, schneller und einfacher bauen - Kabinett verabschiedet Novellierung der Bauordnung

veröffentlicht am 14.07.2020

Das Kabinett hat heute den Weg für ein modernes, schnelleres und umweltfreundlicheres Baurecht freigemacht. Auf Vorschlag von Infrastrukturminister Guido Beermann verabschiedete es den Gesetzentwurf zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung. Damit setzt die Regierungskoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Änderungen waren auch notwendig, um die Brandenburgische Bauordnung an die Musterbauordnung von 2019 anzupassen.

Bauminister Beermann: „Das Bauen in Brandenburg soll umweltfreundlicher, schneller und einfacher werden. Daher erweitern wir die Möglichkeiten für innovatives Bauen mit Holz und führen eine Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen ein. Mit den Neuregelungen zum Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge setzen wir einen wichtigen Impuls für die Energiewende in Brandenburg. Digitale Baugenehmigungsverfahren werden erleichtert, damit gehen wir einen entscheidenden Schritt in eine innovative Zukunft des Bauens."

Die wichtigsten Neuerungen der Brandenburgischen Bauordnung im Überblick:

Die Brandenburgische Bauordnung wird an die 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst. Damit wird der administrative Aufwand für Bauherrinnen und Bauherren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure deutlich verringert.

Das serielle und modulare Bauen soll durch die Einführung der Typengenehmigung erleichtert werden, um schneller, flexibler und kostengünstiger bauen zu können. Innovatives Bauen mit Holz wird leichter, da es künftig in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich wird.

Es wird klargestellt, dass die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge baugenehmigungsfrei ist. Somit werden Elektromobilität und damit die Energiewende im Land Brandenburg unterstützt. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Aufstellung von Mobilfunkmasten erleichtert. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass über eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet werden kann.

Mobilställe für Tiere benötigen künftig bis zu einer Größe von 500 m³ mit einer Auslauffläche von mindestens sieben Quadratmetern je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt keine Baugenehmigung mehr. Damit werden die Haltung von Tieren auf Freiflächen im Außenbereich und somit das Tierwohl gestärkt.

Die aktualisierte Bauordnung stellt klar, dass Sport- und Charterboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden können, nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Die neue Bauordnung fördert den Prozess zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Formale Hindernisse in Verfahrens- und Formvorschriften der Bauordnung werden beseitigt. Elektronische Baugenehmigungsverfahren werden dadurch erleichtert.

Der Schwellenwert für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich, die von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden, erhöht sich von 150 auf 1.600 Quadratmeter, soweit diese nicht in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden.

Handwerksmeisterinnen und -meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs dürfen Bauvorlagen für technisch einfache Bauvorhaben erstellen. Dazu zählen freistehende Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Grundfläche. Darüber hinaus wird Bauherren künftig freigestellt, ob sie für ihre Planung einen qualifizierten Fachplaner bestellen oder die bautechnischen Nachweise im Vier-Augen-Prinzip bauaufsichtlich prüfen lassen.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 198.7 KB)