Staatskanzlei

Schluss mit Gaffer-Fotos - Bessere Arbeitsbedingungen im Schlachtgewerbe - Entlastung für Kommunen und Familien

Brandenburg heute im Bundesrat

veröffentlicht am 18.09.2020

Der Bundesrat hat auf seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause klare Signale für den Schutz der Würde des Menschen und für Arbeitnehmerrechte in besonders schweren Berufen gesetzt. Familien werden von den heutigen Beschlüssen ebenfalls profitieren, wie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke heute im Anschluss an das Plenum mitteilte.

Die Länderkammer ließ mit den Stimmen Brandenburgs eine Änderung des Strafgesetzbuches passieren, wonach unter anderem die berüchtigten Gaffer-Fotos an Autobahnen geächtet werden. Fotos von Verkehrs- und Unfalltoten, aber auch heimliche Bildaufnahmen intimer Körperbereiche und deren Verbreitung werden unter Strafe gestellt. Woidke: „Der heutige Beschluss zeigt, dass wir es ernst meinen mit unserem Grundgesetz-Artikel: ´Die Würde des Menschen ist unantastbar´."

Im Bundesrat ging es auch um das Vorhaben der Bundesregierung, die im Zuge der Corona-Pandemie offenkundig gewordenen teilweise unhaltbaren Zustände in der Fleischwirtschaft abzustellen. Woidke: „Mit dem Gesetz soll das System undurchsichtiger Werkverträge beendet werden. Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung dürfen bei Unternehmen nur noch eigene Beschäftigte arbeiten. Das ist ein wichtiges Signal in die Arbeitswelt." Weiterhin werden die Arbeitgeber den Plänen zufolge zu Auskünften über die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen verpflichtet. Diese sollen auch häufiger und effektiver kontrolliert werden. Er plädiert im Interesse von Beschäftigten und des Tierwohls dafür, dass vermehrt regionale Schlacht- und Verarbeitungsstrukturen aufgebaut werden. Woidke:Aus der Region für die Region."

Endgültig frei machte der Bundesrat den Weg für finanzielle Entlastungen der Kommunen durch Änderungen des Grundgesetzes. Zum einen kann sich der Bund jetzt mit bis zu 74 Prozent an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligen. Zum anderen ermöglicht eine bis zum Jahresende befristete Ergänzung des Grundgesetzes, dass Kommunen und Städte in diesem Jahr einmalig einen von Bund und Ländern finanzierten Ausgleich für die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen coronabedingt erhalten. Woidke: Gerade in Corona-Zeiten ist die finanzielle Absicherung der kommunalen Leistungsfähigkeit sehr wichtig."

Woidke begrüßte „als ersten Schritt in die richtige Richtung", dass die neuen Länder vom Bund statt bisher 40 Prozent nun die Hälfte der Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erstattet bekommen. Für diese Erhöhung hatte er sich stets eingesetzt. Brandenburg hat für die DDR-Zusatz- und Sonderversorgungen im Jahr 2019 zusammen knapp 516 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Für 2020 sind insgesamt 541 Mio. Euro eingeplant Durch den höheren Bundesanteil erhält das Land 2021 zusätzlich 63 Mio. Euro.

Familien profitieren mit Beginn des kommenden Jahres von einer Kindergeld-Erhöhung um 15 Euro pro Kind und Monat. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden entsprechend erhöht. Außerdem steigt der steuerliche Grundfreibetrag, der das Existenzminimum widerspiegelt. Die sogenannte kalte Progression, die Bruttolohnerhöhungen oftmals durch Steuererhöhungen zunichtemachte, wird in den Einkommensteuertarif eingearbeitet. Woidke: „Das wirkt sich für Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell direkt aus. Deshalb unterstützt Brandenburg das Gesetz."

Am Rand der Sitzung begrüßte Woidke die Entscheidung der Bundesregierung, in Deutschland rund 400 Flüchtlingsfamilien aus Griechenland aufzunehmen. Woidke: „Dies ist eine wichtige humanitäre Entscheidung.  Aber es bedarf endlich einer einheitlichen Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU, damit solche humanitären Katastrophen wie auf Lesbos künftig vermieden werden können."

Klar spricht er sich für die weitere Zuständigkeit des Bundes bei der Aufnahme von Geflüchteten aus.  Woidke: „Die Vertretung Deutschlands nach außen erfolgt durch den Bund und nicht durch Länder und Kommunen. Dies muss weiterhin grundsätzlich - und auch zum Thema Flucht und Asyl - gelten. Notwendig ist jedoch unbedingt eine enge Abstimmung aller Beteiligten, um die Aufnahme kurzfristig zu ermöglichen."

 

 

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