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Pressedienst

Ausländer

02.06.2008 Aufenthaltserlaubnis für 716 ausreisepflichtige Ausländer

Schönbohm: Altfallregelung schafft neue Perspektiven

 
Nr. 092/2008

Auf Basis der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom November 2006 sowie der Ende August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung haben in Brandenburg bis Ende März dieses Jahres 716 ausreisepflichtige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Innenminister Jörg Schönbohm lobte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die engagierte Arbeit der Ausländerbehörden. „Die erteilten Aufenthaltserlaubnisse zeigen, dass das Konzept, ausreisepflichtigen, jedoch bereits integrierten Ausländern eine Perspektive für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland zu eröffnen, bereits gut in Brandenburg umgesetzt wurde", sagte er heute in Potsdam.

Von den insgesamt 1.078 ausreisepflichtigen Ausländern, die in Brandenburg fristgerecht eine Aufenthaltserlaubnis nach der IMK-Bleiberechtsregelung beantragt hatten, erhielten bis Ende März insgesamt 446 Personen eine Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzung hierfür waren neben den erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten von sechs Jahren bei Familien und acht Jahren bei Alleinstehenden in erster Linie der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts durch eigenständige Arbeit und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

„Schwierigkeiten bereitete insbesondere der Nachweis einer Erwerbstätigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts. Die gesetzliche Altfallregelung eröffnete deshalb eine weitere Chance für jene ausreisepflichtigen Ausländer, die noch keine Arbeit gefunden hatten, " erläuterte Schönbohm. 539 Antragsteller nutzten diese zweite Chance. Der Großteil der Antragsteller hatte wegen des Fehlens eines Arbeitsplatznachweises keinen Aufenthaltstitel nach der IMK-Bleiberechtsregelung erhalten. 270 Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung haben die Ausländerbehörden bis Ende März bereits positiv beschieden.

Nach der gesetzlichen Altfallregelung können vollziehbar Ausreisepflichtige noch bis zum 01. Juli 2008 eine Aufenthaltserlaubnis ‚auf Probe' beantragen, wenn sie sich Mitte vergangenen Jahres mindestens sechs bzw. acht Jahre in der Bundesrepublik aufgehalten haben und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Es gelten auch dabei die gleichen Ausschlussgründe wie bei der IMK-Bleiberechtsregelung. Dazu gehören beispielsweise falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit, Behinderungen von behördlichen Maßnahmen oder erhebliche Vorstrafen. Die Aufenthaltserlaubnis ‚auf Probe' wird Ende 2009 nur verlängert, wenn die betreffenden Ausländer bis dahin ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig gesichert haben bzw. ab April 2009 vollständig eigenständig sichern.

Insgesamt mussten bislang allerdings auch 312 Anträge - davon 270 Anträge nach der IMK-Bleiberechtsregelung und 42 Anträge nach der gesetzlichen Altfallregelung - wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen abgelehnt werden. Weitere 74 Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen.

Derzeit leben in Brandenburg rund 2.800 ausreisepflichtige Ausländer. Beim Inkrafttreten der IMK-Bleiberechtsregelung erfüllten rund 1.600 Personen die erforderlichen Mindestaufenthaltszeiten. Mit dem neuen Stichtag der gesetzlichen Altfallregelung, dem 1. Juli 2007, erhielten einige weitere Ausreisepflichtige die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666