Kommunalfinanzen
26.02.2008 Finanzhilfe für Hohenselchow-Groß Pinnow
115.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds – Aber Auflagen
Nr. 027/2008
Die Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow (Landkreis Uckermark) erhält knapp 115.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Der Betrag ist für laufende Zins- und Tilgungsleistungen bestimmt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die finanzielle Hilfe ist mit mehreren Auflagen verbunden. Diese sind Ergebnis einer eingehenden Prüfung der Gemeindefinanzen. Die Prüfung stellt sicher, dass die Gemeinde das ihr Mögliche zur Haushaltskonsolidierung beiträgt.
Die Gemeinde muss ab dem Haushaltsjahr 2009 den Hebesatz der Grundsteuer B auf den dann aktuellen Durchschnittshebesatz des Landes anheben. Ferner muss bis Mitte Dezember eine Straßenreinigungsgebührensatzung vorgelegt und zum 01. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden. Ferner muss die Gemeinde dem Innenministerium bis Ende Juli den Haushalt sowie ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept für das laufende Jahr vorlegen.
Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
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