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Pressedienst

Terrorismus

11.10.2007 Schönbohm begrüßt EuGH-Urteil gegen Hauskauf durch Terror-Unterstützer

„Der Kampf gegen den Terror muss auf allen Ebenen geführt werden“

 
Nr. 175/2007

Innenminister Jörg Schönbohm hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot einer Grundstücksverkaufs an einen mutmaßlichen Unterstützer islamistischer Terroristen begrüßt. „Dieses Urteil unterstreicht, dass es Europa mit dem Kampf gegen den Terrorismus ernst meint. Es geht um die Verteidigung unseres gemeinsamen Raumes von Frieden, Freiheit und Recht. Dieser Kampf muss sich auf alle Ebenen erstrecken", sagte Schönbohm am Donnerstag in Potsdam. „Wir dürfen nicht zulassen, dass der Terror von Europa aus finanziell und propagandistisch unterstützt wird. Für die Unterstützer von Terroristen darf es in Europa keinen Freiraum geben."

Schönbohm betonte, er sei wichtig, dass nicht nur Polizei und Nachrichtendienste, sondern auch andere Behörden und Wirtschaft große Sensibilität in dieser Frage an den Tag legen. „Es reicht nicht, dass die Sicherheitsbehörden gegen Terroristen und ihre Unterstützer vorgehen. Wir brauchen Aufmerksamkeit auf allen Feldern. Deshalb hat auch die Wirtschaft eine besondere Verantwortung."

Der EuGH hatte am Donnerstag im Rechtsstreit um ein bebautes Grundstück in Berlin entschieden, dass mutmaßliche Terroristen in der Europäischen Union keine Grundstücke kaufen dürfen. Einer der Käufer stand wegen Verbindungen mit Osama bin Laden und El Kaida auf der Terrorliste der EU, die ein Einfrieren seiner Mittel vorschreibt. Da ein Grundstück eine wirtschaftliche Ressource sei, dürfe niemand von der Terrorliste eines erwerben, urteilte der EuGH.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
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