Verkehrssicherheit
25.05.2007 Schönbohm: Null-Promille-Grenze für Fahranfänger trägt zur Senkung der Unfallzahlen bei
Alarmierend: Schon 8 Tote und 278 Verletzte bei Alkoholunfällen in diesem Jahr
Nr. 105/2007
Innenminister Jörg Schönbohm hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung eines generellen Alkoholverbots am Steuer für Fahranfänger begrüßt. „Damit allein lösen wir natürlich nicht das Problem folgenschwerer Alkoholfahrten. Dieser 0,0-Promille-Schritt ist aber ein wichtiger Beitrag, dass sich endlich die Unfallzahlen verringern“, sagte Schönbohm am Freitag in Potsdam. Er verwies dazu auf die alarmierende Unfallentwicklung auf Brandenburgs Straßen in diesem Jahr. Bis Ende April waren bei 565 Alkoholunfällen 8 Menschen getötet und 278 verletzt worden. Das waren 72 Unfälle, 2 Todesopfer und 46 Verletzte mehr als in den ersten vier Monaten des Vorjahres. Die Landespolizei werde deshalb ihre entsprechenden Kontrollen weiter verstärken. Die Durchsetzung des jetzt beschlossenen Alkoholverbots für Fahranfänger sei dabei ein Schwerpunkt.
Schönbohm nannte es eine richtige und wichtige Entscheidung, dass auf Drängen der Länder im Bundesrat das Alkoholverbot nicht nur für die zweijährige Probezeit, sondern darüber hinaus für alle Fahranfänger unter 21 Jahren gelten soll. Das verhindere, dass der Mopedschein mit 16 das Alkoholverbot mit dem 18. Geburtstag schon wieder aushebelt. „Die ersten Praxisjahre am Steuer prägen entscheidend Verantwortungsgefühl und Fahrverhalten. Das Null-Promille-Gebot ist dabei eine klare und hilfreiche Orientierung“, unterstrich Schönbohm.
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