Brand- und Katastrophenschutz
07.03.2007 Schönbohm: Feuerwehrleute bei Ein-Euro-Jobs nicht benachteiligen
Bundesgesetz verbietet Zahlung von Mehraufwandsentschädigung bei Einsätzen
Nr. 042/2007
Arbeitslose Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die in einem Ein-Euro-Job beschäftigt sind, dürfen durch die Beteiligung an Einsätzen nicht benachteiligt werden. Für eine entsprechende Regelung will sich Innenminister Jörg Schönbohm einsetzen. Der Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz sei gebeten Sachverhalte zu benennen, die im Brand- und Katastrophenschutzgesetz einer gesetzlichen Neuregelung bedürften, sagte der Innenminister am Mittwoch im Landtag in Potsdam.
Er wies daraufhin, dass Ein-Euro-Jobber auf Grund einer bundesrechtlichen Regelung für einsatzbedingte Ausfallzeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit keine Mehraufwandsentschädigung erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehne eine Änderung der Regelungen zugunsten der ehrenamtlichen Einsatzkräfte weiter ab und verweise stattdessen auf die Zuständigkeit der Länder für den öffentlichen Brand- und Katastrophenschutz.
Nach den Worten Schönbohms sind dem Land vereinzelte Fälle solcher Benachteiligung von Ein-Euro-Jobbern bei ehrenamtlichen Notfalleinsätzen bekannt geworden.
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