Kriminalität
15.02.2007 Schönbohm: Kriminalpolizei ist und bleibt leistungsfähig
Raubüberfall von Bernau nach fast 15 Jahren durch DNA-Analyse aufgeklärt
Nr. 031/2007
Innenminister Jörg Schönbohm hat der Polizei zu ihrem Erfolg bei der Aufklärung eines Raubüberfalls auf einen Geldtransporter in Bernau (Landkreis Barnim) gratuliert, bei dem 1992 ein Wachmann getötet wurde. Die Ermittler des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) konnten in enger Zusammenarbeit mit den Fallanalytikern und Kriminaltechnikern des Landeskriminalamtes durch neuerliche Auswertung von Tatortspuren mittels DNA-Analyse einen 55 Jahre alten Mann aus Berlin als Tatverdächtigen ermitteln.
„Die Aufklärung nach mehr als 14 Jahren ist das Ergebnis unermüdlicher Ermittlungsarbeit unter Nutzung modernster Methoden der Spurenauswertung. Der Fall zeigt, dass auch die Verfolgung weit zurückliegender Verbrechen Bestandteil der täglichen Arbeit der Polizei ist und eine Verjährung nicht nur nach dem Strafrecht nicht möglich ist, sondern auch durch die Arbeit der Polizei nicht zugelassen wird. Dabei hat sich wieder einmal die überragende Bedeutung der DNA-Analyse als wesentliches Mittel bei der Aufklärung von Straftaten erwiesen", sagte Schönbohm am Donnerstag in Potsdam.
Der Erfolg unterstreiche die „hohe Leistungsfähigkeit" der Kriminalpolizei im Lande, fügte der Innenminister hinzu. Er sei auch dadurch möglich geworden, dass die Kapazitäten zur DNA-Analyse beim Landeskriminalamt deutlich ausgebaut worden seien. „Wir haben diesen Bereich mit zusätzlichem Fachpersonal und moderner Analysetechnik ausgestattet. Ich werde alles dafür tun, dass unsere Polizei auch in der Zukunft ihr hohes Leistungsniveau halten kann. Das gilt ganz besonders für Fälle schwerster Kriminalität."
Bei dem Raubüberfall auf zwei Mitarbeiter eines Werttransportunternehmens am 25. Juni 1992 in Bernau, wurde ein 40-jähriger Mitarbeiter des Unternehmens durch mehrere Schüsse getötet. Die insgesamt drei Tatbeteiligten erbeuteten damals rund 3,5 Millionen D-Mark. Gegen den jetzt ermittelten mehrfach vorbestraften Tatverdächtigen läuft gegenwärtig eine Hauptverhandlung in Sachsen-Anhalt. Ihm werden mehrere Überfälle zur Last gelegt. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Ermittlung des Tatverdächtigen zum tödlichen Raubüberfall in Bernau ist nicht der erste Erfolg der brandenburgischen Polizei bei der Aufklärung lang zurückliegender Straftaten mittels nachträglicher Untersuchung von DNA-Spuren. So wurden unter anderem 2003 Sexualmorde an zwei Mädchen aus den Jahren 1986 und 1988 mittels DNA-Spuren aufgeklärt, deren Leichen bei Großbeuthen und Bernau gefunden worden waren.
Im vergangenen Jahr lieferte das LKA Brandenburg rund 3.400 Datensätze zu Personen und Spuren an die bundesweite DNA-Analyse-Datei (DAD) liefern. Das war eine Steigerung um zirka 45 Prozent gegenüber 2005. Auch die Zahl der Treffer beim Abgleich mit der DNA-Analyse-Datei erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 110 Prozent auf 520 Treffer. Andere Länderpolizeien konnten mit den Brandenburger Daten 92 Treffer erzielen, was einem Zuwachs von 35 Prozent entsprach.
Schönbohm erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer uneingeschränkten Nutzung der DNA-Analyse durch die Kriminalpolizei. „Angesichts der eindeutigen Erfolge dieser Ermittlungsmethode gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, die polizeilichen Möglichkeiten der DNA-Analyse weiter durch gesetzliche Beschränkungen einzuengen. Deshalb hält das Land Brandenburg an der Forderung fest, den genetischen Fingerabdruck dem herkömmlichen Fingerabdruck als ‚Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts' gleichzustellen."
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