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Pressedienst

Stadt Oranienburg

Kommunales

02.02.2007 Einfachere Auftragsvergabe in Oranienburg genehmigt

Schönbohm: Unbürokratische Vergabe soll Kostenaufwand reduzieren

 
Nr. 022/2007

Erstmals hat das Innenministerium einer Kommune jetzt eine Abweichung von landesrechtlichen Standards auf Grundlage des Bürokratieabbaugesetzes genehmigt. Danach darf die Stadt Oranienburg jetzt - anders als in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehen - Bauleistungen bis zu 200.000 Euro beschränkt ausschreiben. Bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro dürfen Bauleistungen, gewerbliche Dienstleistungen und Lieferaufträge freihändig vergeben werden. „Durch eine unbürokratische Auftragsvergabe soll der Kostenaufwand für die Stadt und interessierte Unternehmen reduziert werden", begründete Innenminister Jörg Schönbohm die Entscheidung.

Grundlage der Genehmigung ist das Erste Bürokratieabbaugesetz, das im Juni vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedet wurde. Es ermöglicht probehalber die Abweichung von landesrechtlichen Standards auf kommunaler Ebene. Die Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtet die Kommunen im Land Brandenburg bislang noch, Auftragsvergaben grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.

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