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Pressedienst

Härtefallkommission

17.01.2007 54 ausreisepflichtige Ausländer erhielten nach Härtefallverfahren Aufenthaltserlaubnis

Schönbohm: Härtefallkommission auch nach Bleiberechtskompromiss wichtig

 
Nr. 012/2007

Innenminister Jörg Schönbohm hat im vergangenen Jahr in 19 Fällen dem Ersuchen der Härtefallkommission nach einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für ausreisepflichtige Ausländer entsprochen. Insgesamt erhielten dadurch 54 Ausländer einen gesicherten Aufenthaltsstatus. „Damit haben Ausländer, die sich in unserem Land gut integriert haben, eine gesicherte Perspektive für ihr weiteres Leben. Die Kommission hat verantwortungsvoll und mit großem Augenmaß Entscheidungen für Situationen außergewöhnlicher menschlicher Tragweite ermöglicht, in denen die allgemeinen Bestimmungen des Ausländerrechts eine befriedigende Lösung kaum zulassen, sagte Schönbohm.

Er begrüßte zugleich die Praxis der Härtefallkommission, mit ihrem Ersuchen auch Auflagen für die Ausländer anzuregen, wie beispielsweise Vorgaben für eine Arbeitsaufnahme. „Damit machen wir deutlich, dass wir von den hier dauerhaft Aufgenommenen einen eigenen Beitrag erwarten." Nach den Worten Schönbohms kann die Mehrzahl der Ausländer, die im Jahr 2005 eine Aufenthaltserlaubnis im Zuge eines Härtefallverfahrens erhielten, ihren Lebensunterhalt inzwischen durch Arbeitsaufnahme oder Berufsausbildung ganz oder zumindest teilweise selbst bestreiten.

Die Härtefallkommission behandelte im vergangenen Jahr 24 Härtefallanträge und richtete im Ergebnis 15 Härtefallersuchen an den Innenminister. Lediglich in vier Fällen, die teilweise noch aus dem Jahr 2005 stammten, lehnte der Minister das Ersuchen ab, weil aus seiner Sicht gewichtige Gründe gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprachen.

Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 32 Anträge bei der Härtefallkommission ein, wie aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht der Geschäftsstelle hervorgeht. Davon befinden sich noch acht Anträge in Bearbeitung. In neun Fällen kam die notwendige Mehrheit für eine Annahme des Antrages nicht zustande oder der Antrag wurde zurückgenommen. Die 32 eingegangenen Anträge betrafen insgesamt 74 Personen.

Schönbohm betonte, die Arbeit der Härtefallkommission werde auch nach dem Bleiberechtskompromiss der Innenministerkonferenz von Bedeutung bleiben. „Es wird in Einzelfällen weiterhin zu ausländerrechtlichen humanitären Konfliktsituationen kommen, bei denen wir für die betroffenen Menschen eine Befassung der Härtefallkommission brauchen."

Ein wichtiger Schritt sei deshalb auch die im vergangenen Jahr von der Landesregierung beschlossene Änderung der Härtefallkommissionsverordnung gewesen, die den Entscheidungsspielraum der Kommission erweitert habe. Zusätzlich ermöglicht - laut Schönbohm - die auf der Innenministerkonferenz im vergangenen November beschlossene Bleiberechtsregelung die Gewährung eines Aufenthaltsrechts für ausreisepflichtige Ausländer.

Seit Einrichtung der Kommission im Februar 2005 erhielten insgesamt 105 Personen, die sonst in ihre Heimat hätten zurückkehren müssen, durch ein Härtefallverfahren ein Aufenthaltsrecht.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666