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Pressedienst

Handy am Steuer

02.01.2007 Mehr Verstöße gegen Handyverbot am Steuer

Schönbohm: „Kein Kavaliersdelikt“ - Ein Punkt und 40 Euro bei Verstoß

 
Nr. 002/2007

Ob vor der roten Ampel oder im schnell fließenden Verkehr auf der Autobahn - das Telefonieren mit dem Handy am Ohr gilt bei Autofahrern offenbar weiter als lässliche Sünde. Die Polizei verzeichnete in den ersten elf Monaten eine Zunahme der Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer um fast zwei Drittel auf  8.943 Fälle (2005: 5.423). Für die erwischten Autofahrer bedeutete dies 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger ‚Verkehrssünderdatei'. Auch Radfahrer werden bei Verstößen mit einem Verwarngeld von 25 Euro zur Kasse gebeten.

Innenminister Jörg Schönbohm forderte die Verkehrsteilnehmer auf, das Handyverbot strikt zu beachten. „Verstöße gegen das Handyverbot sind kein Kavaliersdelikt. Wer mit dem Mobiltelefon am Ohr fährt, kann auf das Verkehrsgeschehen nicht angemessen reagieren. Das kann in Gefahrensituationen tödlich sein - für andere Verkehrsteilnehmer und den Handysünder selbst. Freisprechanlagen gibt es schon für wenig Geld im Handel. Dieses Geld sollte jedem, der auch im Auto telefonieren will, die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer wert sein."

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666