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Pressedienst

Stiftungen

01.01.2007 Sechs neue Stiftungen in Brandenburg anerkannt

Schönbohm: „Interesse wächst“ – Modernes Stiftungsrecht erleichtert Gründung

 
Nr. 001/2007

Innenminister Jörg Schönbohm hat im gerade zu Ende gegangenen Jahr 2006 insgesamt sechs neue Stiftungen anerkannt. Dazu gehört auch die von Bund und Land ins Leben gerufene ‚Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung', die Wissenschaft und Völkerverständigung durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Studierenden, Wissenschaftlern und Forschern beider Länder fördern soll. Weiter wurden anerkannt die ‚Gerhard-Claas-Stiftung" (Wustermark-Elstal), die Stiftung ‚Glasbrücke Berlin' (Templin) die ‚KEMIS-Stiftung' (Baruth) sowie die ‚Bürgerstiftung Brandenburg an der Havel' (Brandenburg a.d.H.) und die ‚Bürgerstiftung Barnim Uckermark' ( Eberswalde).

Schönbohm unterstrich die besondere Bedeutung der Stiftungen. „Sie übernehmen uneigennützig Verantwortung für das Gemeinwohl. Ohne ihre Arbeit wären wir nicht nur um einige Akzente in unserem kulturellen Leben ärmer." Zugleich lobte er das wachsende Interesse an der Gründung von Stiftungen. „Die deutlich wachsende Anzahl von Anfragen zeige  zudem, dass das Interesse wächst, mit einer gemeinnützigen Stiftung einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Wenn alle hier eingereichten Projekte realisiert würden, könnte sich die Anzahl der Stiftungen schon in wenigen Jahren verdoppeln."

Im vergangenen Jahr gingen neben einigen Voranfragen insgesamt 17 Anträge auf Anerkennung für Stiftungsprojekte ein, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass nur ein Teil der potentiellen Stifter das Verfahren tatsächlich bis zur Anerkennung betreiben, erläuterte Schönbohm.

Inzwischen bestehen 108 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Brandenburg. Darunter sind auch 18 kirchliche Stiftungen und zwei Familienstiftungen. 83 dieser Stiftungen wurden nach der Gründung des Landes im Jahre 1990 anerkannt; die übrigen stammen aus der Zeit vor der deutschen Teilung. Die älteste in Brandenburg ansässige Stiftung, das ‚St. Georgen-Hospital zu Bernau', wurde vermutlich im Jahre 1328 von der Tuchmacher- und Gewandschneidergilde als Pest-Hospital gegründet. Das ehemalige Hospitalgebäude mit seiner Kapelle ist noch erhalten und steht unter Denkmalschutz. Es wird von den ‚Hoffnungstaler Anstalten' und der Caritas genutzt.

Mit einer Quote von 4,2 Stiftungen auf 100.000 Einwohner bildet Brandenburg derzeit allerdings noch das Schlusslicht unter den Bundesländern. Gleichwohl erreicht die Landeshauptstadt Potsdam mit Rang 29 im bundesweiten Quotenvergleich die beste Platzierung einer Stadt in den jungen Bundesländern unter allen deutschen Städten auf der Quotenvergleichsliste.

Um die Gründung von Stiftungen deutlich zu erleichtern, hat Brandenburg vor gut zwei Jahren mit einem neuen, modernen Stiftungsgesetz eine ganze Reihe von bürokratischen Hürden für Stifter abgebaut. Dieses Bemühen wurde auch vom Bundesverband Deutscher Stiftungen ausdrücklich anerkannt.

Potentielle Stifter können zudem auf der Website des Innenministeriums umfangreiche Informationen zur Stiftungsgründung abrufen. Dazu gehören auch Mustersatzungen. Ebenso ist telefonische und persönliche Beratung von Interessenten möglich, die auch häufig in Anspruch genommen wird.

Internet: http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/list.php/mi_stiftungen

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666