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Pressedienst

„Achtjährige“ verhilft zu Aufklärungserfolgen

15.12.2006 Mehr DNA-Erkenntnisse aus Brandenburg für die Arbeit der Ermittlungsbehörden

Schönbohm: Moderne Spurenanalyse für Verbrechensbekämpfung unverzichtbar

 
Nr. 210/2006

Brandenburg wird in diesem Jahr deutlich mehr Untersuchungsergebnisse für die bundesweite DNA-Analyse- Datei (DAD) liefern. So wurden in diesem Jahr bisher 3.100 Datensätze zu Personen und Spuren, d.h. 30 Prozent mehr DNA- Identifizierungsmuster als im Jahr 2005, erfasst. Innenminister Jörg Schönbohm bezeichnete diese Entwicklung als wichtigen Beitrag für die Verbrechensbekämpfung, bei der eine moderne Spurenanalyse heute unverzichtbare Voraussetzung sei. „Wir haben trotz der bekannten Haushaltprobleme diesen Bereich mit zusätzlichem Fachpersonal und moderne Analysetechnik ausgestattet, was sich auszahlt", sagte Schönbohm.

Das LKA Brandenburg verzeichnet in diesem Jahr parallel zum Plus seiner Untersuchungen auch wesentlich mehr Treffer beim DNA-Datenvergleich. So verhalf fast jeder 6. dieser DNA-Spurenabgleiche mit dem Datenbestand zu wichtigen Ermittlungserkenntnissen bis hin zur Aufklärung von Straftaten. Die 480 Treffer entsprechen einer Steigerung von 85 Prozent zur Trefferquote des Vorjahres. Andere Länderpolizeien konnten mit den Brandenburger Daten 92 Treffer erzielen (plus 35 %). Schönbohm verwies auch auf die so genannten „Altfälle", bei denen auch noch nach längerer Zeit mit Hilfe von DNA-Spurenmaterial Täter überführt werden können. „Es ist besonders für die Angehörigen der Opfer von großer Bedeutung, dass nach Jahren verzweifelter Ungewissheit dank heutiger Untersuchungsmöglichkeiten die Täter doch noch ihre gerechte Strafe erhalten", so der Innenminister. Als Beispiele nannte er die Aufklärung der in den Jahren 1988 bzw. 1990 verübten Sexualmorde an einer 13-jährigen Berlinerin bei Bernau und einer 24- jährigen Berlinerin bei Schneeberg (Sachsen).

In diesem Jahr konnten durch DNA-Vergleiche unter anderem Personenbezüge zu drei Sexualstraftaten und zu
14 Raub-/Erpressungsstraftaten festgestellt werden. Einer der jüngsten DNA-Treffer bezieht sich auf den Einbruch in ein Autohaus im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im April des vergangenen Jahres mit einem Schaden von etwa 20.000 Euro. Das dank einer am Tatort gesicherten Blutspur für die Datei erstellte DNA-Identifizierungsmuster führte nunmehr zu dem mutmaßlichen Täter, einem 25-jährigen Mann aus Polen, der als ermittelter Täter eines Einbruchdelikts in Bayern in die DAD aufgenommen worden war.

Seit der ersten Aufklärung eines Verbrechens mit Hilfe der DNA-Analyse im Jahr 1986 in Großbritannien hat diese noch junge Methodik eine ständige Fortentwicklung erfahren. Nach der 1995 weltweit ersten DNA-Datenbank in Großbritannien folgte Deutschland drei Jahre später mit seiner beim BKA geführten und auch von den Bundesländern gespeisten und gepflegten DNA-Analyse-Datei. In die noch junge, achtjährige Datei sind bisher bereits mehr als 534.000 DNA-Identifizierungsmuster eingegeben worden.

Brandenburgs LKA-Direktor Dieter Büddefeld verweist in diesem Zusammenhang auf die in den vergangenen Jahren bundesweit erweiterten Eingabemöglichkeiten in die DNA-Analyse-Datei. So wurde auch die DNA-Speicherung bei Wiederholungstätern minder schwerer Straftaten erlaubt. Außerdem ist unter der Voraussetzung des Einverständnisses Betroffener die DNA-Analyse ohne richterliche Anordnung möglich geworden. Der Wegfall des richterlichen Anordnungserfordernisses gilt auch für die Untersuchung von Spuren unbekannter Straftäter. Dies ist laut Büddefeld ein wichtiger Schritt, „weil damit mehr und schneller Eingaben in die DNA-Datenbank erfolgen, was zu umfänglichen neuen Ermittlungsansätzen und so zu verbesserter Aufklärung und letztlich auch zur Verhinderung von Straftaten führt."

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
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