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Pressedienst

Ermittlungen zu E-Mail-Vorwürfen

04.12.2006 Innenministerium erwartet Begründung von Staatsanwaltschaft Cottbus

Prüfung als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz möglich

 
Nr. 198/2006

Zu der Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Cottbus zu E-Mail-Vorwürfen erklärt die Sprecherin des Innenministeriums, Dorothee Stacke:

Nach der Einstellung des Verfahrens zu den E-Mail-Vorwürfen kann das Brandenburger Innenministerium als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich möglicherweise nun seinerseits eventuelle Verstöße im elektronischen Postverkehr prüfen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte zunächst strafrechtlich relevante Vorwürfe geprüft; insofern war das Innenministerium als Datenschutzaufsichtsbehörde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Cottbus zu diesem Komplex zunächst nicht tätig geworden.

Ob und in welchem Umfang das Innenministerium nun aktiv wird, hängt jedoch nicht zuletzt von der Begründung der Staatsanwaltschaft Cottbus zur Verfahrenseinstellung ab. Wann diese Begründung und die notwendigen Verfahrensakten eingehen, ist dem Innenministerium noch nicht bekannt.

Fest steht, dass das Innenministerium ohne Ansehen von Personen prüfen wird. „Es wird alles gründlich bearbeitet", erklärte Stacke. Zur Dauer einer eventuellen Befassung des Innenministeriums könne bisher noch nichts gesagt werden, da noch nicht einmal die Begründung der Staatsanwaltschaft Cottbus vorliege und somit auch noch nicht der Prüfumfang in Ansätzen fest stehe.

Die Sprecherin betonte zugleich, das Innenministerium habe bereits im Oktober eine Arbeitsgruppe von Fachbeamten des Ministeriums eingesetzt, die bei ihren Untersuchungen u.a. auch die Datenschutzbeauftragte einbeziehe. Bereits damals seien auch eigene Untersuchungen eingeleitet worden, die zum Beispiel das Kontrollieren des Nutzerverhaltens beim Newsletter-Versand durch die CDU-Landesgeschäftsstelle - ohne Wissen der Adressaten - betreffen. Im Gegensatz zu den erhobenen E-Mail-Vorwürfen ist dieser Sachverhalt strafrechtlich nicht relevant. Das hatte die Cottbusser Staatsanwaltschaft dem Innenministerium mitgeteilt, dem damit als Aufsichtsbehörde die notwendigen Prüfungen obliegen.

Das Innenministerium wies zugleich darauf hin, es habe im Bereich des Datenschutzes für den nicht-öffentlichen Bereich auch eine Prüfungs- und Beratungsfunktion. So können im Falle von festgestellten Versäumnissen auch Hinweise gegeben werden, was im elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten ist.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666