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Pressedienst

Länder einigten sich auf Stopp für Online-Betrieb ihrer Lottogesellschaften

07.11.2006 Brandenburg schließt Vertriebsweg für Internet-Lotto

Auf Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundeskartellamt reagiert

 
Nr. 180/2006

Seit Montag 24.00 Uhr ist in Brandenburg wie in den anderen Bundesländern auch der Lottobetrieb im Internet eingestellt. Das Innenministerium hatte zuvor die Land Brandenburg Lotto GmbH per Verfügung zu diesem Schritt veranlasst.

Ausgangspunkt für die Einstellung des Internetbetriebes der Landeslottogesellschaften sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundeskartellamtes. Danach untersagt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig eine Erweiterung staatlicher Wettangebote. Das Bundeskartellamt hat seinerseits unter Androhung eines Zwangsgeldes die Begrenzung der staatlichen Lotto-Angebote im Internet innerhalb einzelner Ländergrenzen für unzulässig erklärt.

Mit der durch die Länder vereinbarten Schließung des Internet-Vertriebsweges sollen sonst drohende Vollstreckungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie strafrechtliche Verfahren ausgeschlossen werden.

Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666