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Pressedienst

Wildwechsel

Erhöhte Gefahr durch Wildtiere im Herbst

13.10.2006 Vorsicht Wildwechsel!

Viele Wildunfälle sind vermeidbar – Polizei und Landesjagdverband warnen

 
Nr. 168/2006

Auf Brandenburgs Straßen steigt in den Herbstmonaten die Gefahr durch Wildwechsel. „Viele Wildunfälle könnten vermieden werden, wenn die Autofahrer die Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf Wildwechsel ernster nähmen“, betont Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen. Der Präsident des Landesjagdverbandes, Dr. Wolfgang Bethe, hebt hervor: „Bedenken Sie, dass ein Reh ein heranbrausendes Auto ab einer Geschwindigkeit von 70 km/h nicht mehr wahrnimmt. Beim Aufprall entwickelt sich ein Aufprallwiderstand von rund einer Tonne.“ Kraftfahrer sollten jetzt überall mit Wildwechsel rechnen, besonders aber dort wo das Verkehrszeichen ‚Wildwechsel’ auf die Gefahr hinweist, warnen Polizei und Landesjagverband. „Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und seien Sie bremsbereit. Denken Sie daran: Wenn ein Tier über die Fahrbahn wechselt, könnten weitere folgen“, lautet ihr dringender Rat. Ist trotz aller Vorsicht ein Zusammenprall mit einem Wildtier nicht mehr vermeidbar, heißt es, das Lenkrad gut festhalten und keine Ausweichmanöver riskieren. Die Folgen eines Ausweichmanövers wie Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder einem Baum sind nämlich zumeist schwerwiegender als ein Frontalzusammenprall mit einem Wildtier. Das gilt auch bei größeren Tieren. Nach einem Wildunfall muss die Unfallstelle sofort abgesichert sowie die Polizei und der zuständige Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Das gilt auch, wenn das Wildtier nur angefahren und verletzt wurde. Wer totes Wild einfach in den Kofferraum lädt, macht sich übrigens als ‚Wilddieb’ strafbar. Wer der für den Unfallort zuständige Jäger ist, kann über die Polizei abgefragt werden. Die Jäger bergen nicht nur das beim Unfall getötete Wild, sondern suchen auch eventuell verletzte Tiere nach. Außerdem stellen die Jäger die Wildunfallbescheinigung für die Versicherung aus. Schäden durch Unfälle mit Haarwild (z.B. Reh, Fuchs oder Hase) sind über die (Teil-)Kaskoversicherung abgedeckt. Für Unfallschäden durch Federwild gibt es grundsätzlich keinen Versicherungsschutz. Wenn Ausweichmanöver mit einem Unfall enden, können diese Schäden nur dann reguliert werden, wenn der Fahrzeugbesitzer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Regelungen der einzelnen Versicherungsunternehmen können voneinander abweichen, so dass sich im Einzelfall eine Information beim jeweiligen Versicherer empfiehlt. Allein im ersten Halbjahr dieses Jahres ereigneten sich im Land Brandenburg 7.204 Wildunfälle. Dabei wurde ein Mensch getötet, 72 Personen wurden verletzt. In den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres registrierte die Polizei insgesamt 7.009 Wildunfälle mit einem Toten und 81 Verletzten. Im gesamten Jahr 2005 kam es zu 14.192 Wildunfällen mit drei Toten und 196 Verletzten. Tipps zum richtigen Verhalten bei Wildwechsel können auch im Internet unter www.internetwache.brandenburg.de oder www.ljv-brandenburg.de abgerufen werden. In den Polizeiwachen liegt zudem das Merkblatt ‚Vorsicht Wildwechsel! – Richtig reagieren & Unfälle vermeiden’ aus, das in Zusammenarbeit von Landesjagdverbandes mit der brandenburgischen Polizei entstanden ist.

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Verantwortlich:
Dorothee Stacke, Pressesprecherin
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
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Fax: (0331) 866 2666