
Weißer Ring wurde "30"
11.10.2006 146-fache engagierte Anwaltschaft für Verbrechensopfer in Brandenburg
Hohnen: Mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für Leid und Folgen „danach“
Nr. 167/2006
Zum 30-jährigen Jubiläum des Weißen Rings hat
Innenstaatssekretär Hans-Jürgen Hohnen das Engagement des bundesweiten Opfervereins in Brandenburg als
„unverzichtbare engagierte Anwaltschaft für die Opfer von Verbrechen“ gewürdigt. Er dankte den 146 ehrenamtlichen Helfern des Weißen Rings im Land, die unbürokratisch und schnell denjenigen zur Seite stehen, die als Opfer oftmals schwerwiegende physische, psychische aber auch finanzielle Folgen zu bewältigen haben. „Nicht jeder hat in solch einer völlig unverschuldeten Situation allein die notwendige Kraft und den familiären Rückhalt. Die praktische Hilfe des Weißen Rings ist sowohl aus der Sicht der Betreffenden aber auch für das Gemeinwesen nicht hoch genug einzuschätzen“, sagte Hohnen.
Der Innenstaatssekretär verwies darauf, dass gerade bei schweren Straftaten noch immer die Täter, nicht aber das Schicksal ihrer Opfer im Mittelpunkt des Interesses stehen. Diese benötigten mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für ihr Leid und die Folgen „danach“. Dazu gehört nach den Worten von Hohnen auch, dass Behörden Kriminalitätsopfer umfassend auf ihre Rechte und Ansprüche hinweisen. Vor zwei Jahren war unter Mitwirkung des Weißen Rings dazu das Opferrechtsreformgesetz erlassen worden.
In Brandenburg wurde im Juli 1993 eine Landesgeschäftsstelle des Weißen Rings eingerichtet. Derzeit unterstützen mehr als 800 Mitglieder des Opfervereins die Arbeit seiner 146 Helfer im Land. Seit Beginn der Vereinsarbeit konnte der Weiße Ring in Brandenburg bereits 3.554 Opfer von Straftaten finanziell unterstützen. In weit mehr Fällen standen die Mitarbeiter des Vereins darüber hinaus Kriminalitätsopfern und ihren Familien mit menschlichem Beistand und persönlicher Betreuung zur Seite.
Weitere Informationen zum Weißen Ring finden Sie unter www.weisser-ring.de
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