Staatskanzlei

Woidke dringt auf Berücksichtigung ostdeutscher Belange bei der Reform des Gesundheitswesens

veröffentlicht am 31.03.2023

Bei der Reform des Gesundheitssystems und der Krankenhausstrukturen muss die Bundesregierung die besonderen Erfahrungen und Belange der ostdeutschen Bundesländer berücksichtigen. Das bekräftigte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke heute nach einem Gespräch der ostdeutschen Ministerpräsidenten mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und dem Ostbeauftragten der Bundesregierung, Carsten Schneider.

Woidke: „Wir brauchen die Krankenhausreform dringend. Es ist gut, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach das Thema in enger Abstimmung mit den Ländern angeht. Wir müssen insbesondere die medizinische Versorgung im ländlichen Raum voranbringen. Das ist in den ostdeutschen Ländern von enormer Bedeutung. Dabei geht es vor allem um eine enge Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsangebote sowie Kooperationen zwischen Kliniken, um auch in Zukunft eine flächendeckende, gute medizinische Versorgung sicherstellen zu können.

Wir haben in Ostdeutschland in den vergangenen Jahren wertvolle Erfahrungen im Zusammenspiel mit regionalen Akteuren gesammelt. Modellprojekte wie in Templin oder der eingeleitete Transformationsprozess am Krankenhaus Spremberg sind Vorbilder für zukunftsweisende sektorübergreifende Versorgungsmodelle und haben inzwischen bundesweit Interesse geweckt. Doch jedes noch so gute Modellprojekt nützt wenig, wenn wir es dann nicht zügig in die Regelversorgung überführen können. Deshalb brauchen wir sehr zeitnah eine bundesgesetzliche Regelung für die Verzahnung von ambulanten und stationären Elementen der Gesundheitsversorgung."

Zugleich mahnte Woidke wie seine Länderkollegen an, dass der Bund den Prozess zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinfacht und beschleunigt. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege und in der Gesundheitsversorgung sei das unabdingbar. Woidke unterstrich: „Der Bund ist auch hier am Zug, die gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Zugleich verstärken wir in Brandenburg unsere Anstrengungen zur Fachkräftegewinnung. Im Rahmen der Strukturentwicklung Lausitz schaffen wir eine Universitätsmedizin in Cottbus und werden dort hoffentlich schon von 2026 an mit der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten beginnen. Dabei entwickeln wir zugleich das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus zu einem Digitalen Leitkrankenhaus weiter und schaffen zusammen mit vielen weiteren Akteuren die Modellregion Gesundheit Lausitz.

Mit dem Landärzteförderprogramm unterstützen wir zudem schon seit 2019 Medizinstudierende mit einem Stipendium von 1.000 Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für mindestens fünf Jahre in unterversorgten Regionen Brandenburgs zu arbeiten. Die nächste Bewerbungsrunde startet rechtzeitig zum Wintersemester 2023/2024."

Hintergrund:

Brandenburg hat eine stabile und verlässliche Finanzierung für die Krankenhäuser. Im Landeshaushalt stehen als Investitionspauschale jedes Jahr insgesamt 110 Millionen Euro für Investitionen bereit.

Neben der Krankenhausförderung stellt das Land erhebliche Mittel für die Kofinanzierung der Bundesprogramme zur Verfügung. So ist die Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds II und des Krankenhauszukunftsfonds vollumfänglich gesichert - das sind in dieser Legislatur zusammen insgesamt rund 227 Millionen Euro Landesmittel.

Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser" erhalten die 54 Krankenhäuser im Land Brandenburg angesichts der krisenbedingten Preissteigerungen in diesem Jahr zusätzlich 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket". Im Jahr 2024 sollen mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser" weitere 95 Millionen Euro aus dem „Brandenburg-Paket" kommen.

Bereits im vergangenen Herbst hatte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms zusätzlich mit 82,45 Millionen Euro für coronabedingte investive Mehrausgaben unterstützt.

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