Staatskanzlei

Kabinett beschließt Doppelhaushalt 2023/2024

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 27.09.2022

Das Kabinett hat heute den Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/2024 und die Personalbedarfsplanung bis 2026 beschlossen. Details stellten Ministerpräsident Dietmar Woidke, sein Stellvertreter, Innenminister Michael Stübgen, seine Stellvertreterin, Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher, und Finanzministerin Katrin Lange im Anschluss auf einer Pressekonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei vor. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird damit festgelegt, welche Mittel den Ressorts in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stehen und mit wie viel Personal die Landesverwaltung ausgestattet sein wird. Der Etatentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung des Doppelhaushaltes ist im Oktober vorgesehen. Mit der abschließenden Beratung im Parlament wird im Dezember gerechnet.

Das Gesamtvolumen des Doppelhaushaltes soll dem Entwurf zufolge im Jahr 2023 rund 15,4 Mrd. Euro und im Jahr 2024 knapp 15,5 Mrd. Euro betragen. Zum Vergleich: Der laufende Haushalt 2022 sieht Ausgaben von 15,2 Mrd. Euro vor, im Jahr 2021 lagen die Ausgaben coronabedingt sogar bei 17,2 Mrd. Euro. Der Doppelhaushalt sieht damit eine maßvolle Steigerung der Gesamtausgaben des Landes im Vergleich mit dem aktuellen Haushaltsjahr vor, was Finanzministerin Katrin Lange als „wenig überraschend, insgesamt vertretbar und angesichts einer hohen Inflation geradezu zwangsläufig" bezeichnete.

Konjunkturbedingte Kreditaufnahmen oder solche aufgrund der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation sind derzeit im Entwurf des Doppelhaushaltes nicht vorgesehen. Der Etatentwurf enthält im Jahr 2023 jedoch eine Neuverschuldung von 330 Mio. Euro und im Jahr 2024 von 24 Mio. Euro. Diese Kreditaufnahmen sind ausschließlich zurückzuführen auf sogenannte finanzielle Transaktionen, welche wiederum maßgeblich durch die Zuweisungen an die Flughafengesellschaft FBB von 290 Mio. Euro in 2023 bestimmt werden. Die Kreditfinanzierungsquote liegt damit im Jahr 2023 bei 2,2 Prozent und im Jahr 2024 bei 0,2 Prozent. Der Haushaltsentwurf ist damit in Ein- und Ausgaben ausgeglichen.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes sieht im Jahr 2023 Investitionen in Höhe von knapp 2 Mrd. Euro vor. Das entspricht einer Investitionsquote von 12,8 Prozent. Für 2024 sind Investitionen von gut 1,7 Mrd. Euro geplant; die Investitionsquote würde demnach bei 11,3 Prozent liegen. Zum Vergleich: 2021 waren es 11,7 Prozent und 2022 13,4 Prozent. Lange bezeichnete dies als „anhaltend robuste Investitionsausgaben auf vergleichsweise hohem Niveau, die belegen, dass das Land Brandenburg unverändert massiv in die Zukunft investiert. Das ist auch richtig so."

Woidke erklärte: „Es bedurfte einer gemeinsamen Kraftanstrengung, um einen zukunftsfesten und generationengerechten Haushalt für die kommenden Jahre aufzustellen. Dabei ist ein gutes Ergebnis herausgekommen. Dafür danke ich allen Beteiligten - an erster Stelle unserer Finanzministerin Katrin Lange und meinen Stellvertretern Michael Stübgen und Ursula Nonnemacher. Der Etatentwurf sieht Mehrausgaben gegenüber dem laufenden Jahr vor - 200 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2023 und noch einmal 100 Millionen Euro im Jahr 2024. Wir bleiben damit unserer Linie treu, nicht gegen die Krise anzusparen. Das hätte Strukturbrüche zur Folge. Daher investieren wir auch in wirtschaftlich schweren Zeiten und halten an unseren erfolgreich aufgebauten Strukturen fest."

Mit Blick auf die aktuell schwierige Lage infolge der russischen Angriffskrieges in der Ukraine fügte Woidke hinzu: „Von den enorm gestiegenen Energiepreisen sind alle betroffen. Bürgerinnen und Bürger in ihren Wohnungen, Krankenhäuser, Kitas und Schulen, Sportvereine und natürlich Unternehmen. Wir müssen verhindern, dass Betriebe pleitegehen. Brandenburg steht zu seiner Mitverantwortung, dazu einen angemessenen Beitrag zu leisten. Wir brauchen jedoch eine Verständigung aller Länder mit dem Bund. Wir benötigen eine Erhöhung des Energieangebots. Wir brauchen eine Begrenzung der explodierenden Energiepreise. Und zwar beim Strom und beim Gas. Zur Finanzierung werden wir in Bund und Ländern eine Ausnahme von der Schuldenbremse brauchen. Wir sollten gemeinsam das tun, was nötig ist."

Stübgen sagte: „Der vorliegende Entwurf eines Doppelhaushalts ist solide aufgestellt, entspricht unseren finanziellen Möglichkeiten und folgt dem Koalitionsvertrag. Wir setzen die Steuergelder nachhaltig und sozial ein, wir legen Schwerpunkte auf die Sicherheit der Bürger und die Einhaltung von Recht und Ordnung und wir investieren weiter in die Zukunft Brandenburgs. Wir hatten versprochen für mehr Polizei, mehr Justiz und mehr Investition in Straßen, Schienen und Wohnungen zu sorgen und all das haben wir eingehalten. Dennoch dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf in unsicheren Zeiten beschlossen werden muss und auf manche existenzielle Frage keine Antwort liefert. Die Energiepreise schießen durch die Decke, die Inflation ist im vollen Galopp und die Rezession klopf bereits an die Tür. Wir müssen die Wirtschaftskraft sichern, damit wir die Bürger vor unzumutbaren Härten schützen können. Gerät der Mittelstand ins Stolpern, brechen uns die Steuereinnahmen weg. Dann wäre jede Haushaltsplanung Makulatur. Das kann nur der Bund mit einem klaren Krisenkurs verhindern. Dafür erwarten wir jetzt schnelle, deutliche und belastbare Vereinbarungen."

Nonnemacher fügte hinzu: „Trotz der enormen finanziellen Herausforderungen ist es uns gelungen, wichtige Projekte umzusetzen. So sind der gesicherte Investitionszuschuss von 110 Millionen Euro pro Jahr für unsere Krankenhäuser sowie die komplette Kofinanzierung des Krankenhauszukunftsgesetzes gerade in dieser schwierigen Zeit ein gutes und wichtiges Signal. Der Pakt für Pflege mit seinen wertvollen Angeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird auf gleichbleibendem Niveau mit 18,7 Millionen Euro fortgeführt. Die Mittel für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden aufgestockt und das Land wird sich weiter an wichtigen EU- und Bundesprogrammen zur Armutsbekämpfung und Migrationsarbeit beteiligen. Der Landesbetrieb Forst wird in seiner neuen Struktur mit 1.300 Stellen zukunftsweisend und effizient aufgestellt. Durch eine bessere Ausstattung des Landesamts für Umwelt ist unter anderem eine zügige Bearbeitung von Genehmigungsverfahren gesichert. Die Naturwacht kann ihre Arbeit im Dienste des Naturschutzes durch eine bessere Ausstattung dauerhaft fortsetzen. Der Haushalt ermöglicht es uns außerdem, die großen Herausforderungen zur Absicherung des Wasserhaushalts in der Lausitz in der sich zuspitzenden Klimakrise und beim Kohleausstieg anzugehen. Planungen und Investitionen für Maßnahmen zum Schutz von Klima und biologischer Vielfalt werden ebenso finanziell abgesichert."

 

Lange sagte, die Aufstellung des Doppelhaushaltes sei innerhalb der Landesregierung „trotz schwieriger äußerer Rahmenbedingungen sehr konstruktiv verlaufen." Die Rückkehr zu Doppelhaushalten sei „die richtige Entscheidung". So könnten trotz der vorhandenen äußeren Unwägbarkeiten „über einen längeren Zeitraum mehr Struktur und Verbindlichkeit in wesentliche Bereiche der Haushaltswirtschaft des Landes gebracht werden".

Das finanzpolitische Umfeld bezeichnete die Finanzministerin als angespannt. Die Folgen der Pandemie seien nicht ausgestanden, der russische Angriff auf die Ukraine habe eine Zeitenwende ausgelöst, die Energiepreise erreichten Höchststände, ebenso die allgemeine Preisentwicklung. Mittlerweile gingen immer mehr Experten von einer beginnenden Rezession in Deutschland aus. Lange: „Insgesamt nimmt der Druck auf die öffentlichen Haushalte in einem zunehmend instabilen finanzpolitischen Umfeld deutlich zu. Das ist auch in Brandenburg so."

Dem scheint auf den ersten Blick eine deutliche Verbesserung der Steuereinnahmen des Landes und damit der Steuerdeckungsquote des Haushaltes zu widersprechen. Die erwarteten Steuerdeckungsquoten liegen mit 68,6 Prozent (2023) und 71,2 Prozent (2024) deutlich über der von 2022 (64,3 Prozent). Sie erreichen damit wieder das Niveau des bisherigen Höchstwerts von 70,6 Prozent im Jahr 2018. Diese Verbesserung sei allerdings zu einem „erheblichen Maße inflationsgetrieben", sagte Lange. „Es stimmt, dass mehr Geld in die öffentlichen Kassen fließt, aber damit ist leider keine Verbesserung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Länderhaushalte verbunden. Die strukturellen Probleme bleiben."

Trotz des schwierigen Umfeldes beinhalte der Entwurf des Doppelhaushaltes wesentliche politische Vorhaben der Koalition, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. „Die Landespolitik kann auch in schwierigen Zeiten nicht ausschließlich aus Anti-Krisen-Politik bestehen, sondern muss ihren Gestaltungsanspruch realisieren. Das geht manchmal angesichts der Umstände schwerer oder langsamer als ursprünglich geplant. Dafür gibt es dann auch gute Gründe. Aber grundsätzlich muss und soll an diesem Anspruch festgehalten werden. Der Entwurf des Doppelhaushaltes löst diesen Anspruch ein", betonte Lange.

In diesem Zusammenhang sind z. B. folgende Vorhaben zu nennen:

  • das Bündnis für Brandenburg wird fortgeführt und mit 0,9 Mio. € in den Jahren 2022-2025 ausgestattet;
  • der Bereich der Polizei wächst weiter um jährlich 61 Stellen zur Erreichung der Zielzahl von 8.500 Stellen bis zum Ende der Legislaturperiode;
  • für die Ersatzbeschaffung von zwei Polizeihubschraubern werden bis 2027 ca. 14,7 Mio. € bereitgestellt;
  • die Justiz wird personell gestärkt und erhält 36 weitere Stellen;
  • die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für das erste und zweite Kindergartenjahr zum 01.08.2023 bzw. 01.08.2024 wird finanziell gesichert;
  • in der Kindertagesbetreuung werden die nächsten Schritte der Personalschlüssel-Verbesserung in der Krippe (ab 01.08.2024 von 1:4,65 auf 1:4,25 und ab dem 01.08.2025 von 1:4,25 auf 1:4) umgesetzt;
  • es wird Vorsorge für die Fortführung des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes geschaffen;
  • der Haushalt sichert den Einstieg in die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes
  • die für den Lehrerstellenplan maßgebliche Schüler-Lehrer-Relation bleibt trotz steigender Schülerzahlen unverändert bei 14,4:1;
  • für die Beschulung und Förderung ukrainischer Schülerinnen und Schüler werden in 2023 und 2024 jeweils 23,5 Mio. € zusätzlich bereitgestellt;
  • die Schulen in sozial herausfordernden Lagen werden durch multiprofessionelle Teams unterstützt. Dafür hat das Land 185 neue Stellen geschaffen und entsprechend ausfinanziert. Zudem werden weitere 65 Stellen aus den Schulkapiteln zur Verfügung gestellt;
  • für die Jahre 2023-2026 ist die „Hochschultreppe" finanziell gesichert. In den vier Jahren steigen die Ausgaben um jährlich 5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Kumuliert ergeben sich hieraus höhere Ausgaben i.H.v. 50 Mio. €;
  • die Digitalisierung der Hochschulen wird auch mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 fortgeschrieben. Hierfür stehen weiterhin jährlich zusätzlich zur Grundfinanzierung 3 Mio. €, bis 2026 zusammen 12 Mio. €, zur Verfügung;
  • mit dem Doppelhaushalt wird erstmals eine neue Titelgruppe zur Finanzierung der Hochschulmedizin in der Lausitz, dem Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC), ausgebracht und bis 2026 mit einer Anschubfinanzierung von 20 Mio. € ausgestattet. Die nicht verausgabten Mittel werden einer Rücklage zugeführt und können damit auch über das Jahresende hinaus verwendet werden;
  • im Lichte der Koalitionsvereinbarung sind für bundesgeförderte Kulturvorhaben aus dem Lausitz-Sofortprogramm und dem Strukturstärkungsgesetz sowie für freie Träger zur Stärkung der kulturellen Struktur in der Lausitz rd. 1,8 Mio. € p.a. veranschlagt worden;
  • die pauschale Krankenhausförderung wird mit 110,0 Mio. € jährlich in den Jahren 2023-2026 fortgesetzt;
  • der Pakt für Pflege wird auf dem hohen Niveau in Höhe von 18,7 Mio. € fortgeführt;
  • zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sind 2023-2026 rd. 3,3 Mio. € p.a. vorgesehen;
  • durch die Landeskofinanzierung des EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) i.H.v. 10 % werden Mittel von rd. 4,1 Mio. € p.a. für Integrationsprojekte insbesondere für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung stehen;
  • ab 2023 wird der Breitbandausbau zur Beseitigung der „weißen Flecken" in ein Schuldendiensthilfeprogramm der ILB umgewandelt. Um eine gleichmäßige Belastung für den Landeshaushalt zu sichern, übernimmt die ILB die Auszahlung der Mittel an die Zuwendungsempfänger im Umfang von bis zu 215 Mio. €. Das Land erstattet der ILB diese Aufwendungen ab 2025 in 15 gleichen Jahresscheiben von ca. 18,7 Mio. € einschließlich des dafür erforderlichen Finanzierungsaufwands;
  • für das Programm der „grauen Flecken", das sich seitens des Bundes in der Startphase befindet, wird derzeit von einem Kofinanzierungsbedarf in Höhe von 550 Mio. € ausgegangen, der sich ab 2024 über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren erstreckt. Davon sollen 200 Mio. € aus dem Just Transition Fonds (JTF) bereitgestellt werden. Für die vorgesehene Finanzierung aus dem Landeshaushalt sind für die Jahre 2023 und 2024 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen und für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 1 Mio. € vorgesehen;
  • für das Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für die ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen stehen in den nächsten Jahren Investitionsmittel von jeweils 25,0 Mio. € p.a. zur Verfügung, welche hälftig von Land und Bund finanziert werden;
  • das Maßnahmenpaket Klimaschutz und Klimafolgenanpassung wird 2023-2026 um 2 Mio. € p.a. aufgestockt;
  • das Maßnahmenpaket Wasserhaushalt wird 2023-2026 auf 4 Mio. € p.a. angehoben;
  • die Ausgaben für das Wolfsmanagement werden 2023-2026 um 200.000 auf 850.000 € p.a. erhöht;
  • für die Naturwacht in den Biosphärenreservaten, Naturparken und im Nationalpark Unteres Odertal werden in 2023 rd. 0,9 Mio. € und 2024-2026 rd. 1 Mio. € p.a. mehr eingeordnet;
  • für die Fortsetzung der Beräumung von illegalen Abfalllagern und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung werden die Ausgaben um 1 Mio. € auf 3 Mio. € p.a. gesteigert;
  • für die neue Richtlinie für die Gewährung von Leistungen zum Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten sowie zur temporären Aufgabe bzw. Teilaufgabe von Schweinehaltungen wurden Ausgaben in 2023 und 2024 i.H.v. rd. 1,1 Mio. € p.a. und für 2025 und 2026 i.H.v. rd. 0,4 Mio. € veranschlagt;
  • die Bereitstellung von Mitteln für Straßenplanung und -bau erfolgt entsprechend der bestehenden Mittelfristigen Finanzplanung in den Jahren 2023-2026 im Umfang von 72,0 Mio. € p.a.;
  • für Maßnahmen der sozialen und klimagerechten Wohnraumförderung steht in den Jahren 2023 und 2024 ein Neubewilligungsvolumen mit Barwerten von bis zu 45,0 Mio. € bzw. bis zu 65,0 Mio. € aus der Eigenfinanzierungsfähigkeit des Landeswohnungsbauvermögens sowie aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Im Haushalt 2023/2024 sind die jeweils verfügbaren Bundesmittel sowie ergänzende Landesmittel in Höhe von rd. 4 Mio. € in 2024 veranschlagt;
  • die Finanzierung der i2030-Maßnahmen im Umfang von insgesamt 70,5 Mio. € aus dem Zukunftsinvestitionsfonds wird bis einschließlich 2024 planmäßig fortgesetzt. Eine Anschlussfinanzierung aus dem Landeshaushalt ist abhängig von der Bereitstellung zusätzlicher Regionalisierungsmittel durch den Bund;
  • die Förderung kommunaler Straßen und Radwege wird 2023-2026 im bisherigen Umfang von 27,1 Mio. € p.a. fortgeführt. Darüber hinaus wird die Förderung für kommunale Brücken und Radwege im Umfang von insgesamt 72,0 Mio. € aus dem Zukunftsinvestitionsfonds fortgesetzt;
  • die Förderung des kommunalen ÖPNV wird 2023-2026 gegenüber der bestehenden Mittelfristigen Finanzplanung um 9,06 Mio. € in 2023, um 10,14 Mio. € in 2024, um 11,23 Mio. € in 2025 sowie um 12,34 Mio. € in 2026 € erhöht;
  • die Mittel für das Azubiticket werden im Zeitraum 2023-2026 um 1 Mio. € p.a. auf 7,2 Mio. € p.a. erhöht;
  • im Einzelplan 20 wird eine zentrale Vorsorge von 55,0 Mio. € p.a. für Heiz- und Stromkostensteigerungen in der Landesverwaltung veranschlagt. Grundlage hierfür ist die Annahme einer Verdoppelung der bisher für die Landesverwaltung anfallenden Heiz- (Gas, Fernwärme) und Stromkosten, was grob ca. 90 Mio. € p.a. entspricht.

Der Doppelhaushalt 2023/2024 sieht insgesamt 1.221 neue Planstellen und Stellen vor; die Gesamtstellenzahl der Landesverwaltung wird damit bis 2024 voraussichtlich 51.892 betragen. 582 neue Stellen entfallen auf den Bereich des Bildungsministeriums, 177 auf den Geschäftsbereich des Infrastrukturministeriums und 164 auf das Innenministerium mit seinen umfangreichen nachgeordneten Bereichen.

Präsentation zum Doppelhaushalt (PDF-Datei)

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 256.2 KB)