Staatskanzlei

Brandenburg macht Weg frei für Stärkung lokaler Medien und modernes Medienrecht

veröffentlicht am 14.06.2019

Mit seiner Zustimmung zum neuen Medienstaatsvertrag zwischen Brandenburg und Berlin hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung den Weg frei gemacht für eine umfassende Modernisierung des Medienrechtes und die Stärkung der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb). Erstmals verankert der Zwei-Länder-Staatsvertrag die Förderung von Freien Radios bei der Programmverbreitung. Außerdem werden der mabb erweiterte Möglichkeiten zur Förderung lokaljournalistischer Angebote an die Hand gegeben.

Staatskanzleichef Martin Gorholt sagte dazu in der Landtagsdebatte: „Die flächendeckende Versorgung der Brandenburgerinnen  und Brandenburger mit lokaler und regionaler Information ist für ein funktionierendes Gemeinwesen und für unsere Demokratie unabdingbar. Mit dem neuen Staatsvertrag reagieren wir darauf, dass die wirtschaftliche Lage vieler Redaktionen im Wandel der Werbemärkte schwierig geworden ist. Damit betreten Brandenburg und Berlin bundesweit Neuland."

Die Länder Berlin und Brandenburg setzen mit der Zustimmung zum Staatsvertrag  auch einen parteiübergreifenden Landtagsbeschluss um, der eine Stärkung des Lokaljournalismus in Brandenburg gefordert hat. Der Staatsvertrag stärkt auch die Aufsichtsrechte der Medienanstalt im Bereich der Telemedien, also von Medien-Online-Angeboten, um beispielsweise gegen Schleichwerbung vorgehen zu können.

Der Staatsvertrag ist zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin geschlossen worden. Er tritt erst in Kraft, wenn beide Länderparlamente zugestimmt haben.

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