Staatskanzlei

Kralinski: Ausländische EU-Bürger müssen sich bis 5. Mai für Europa-Wahl registrieren lassen

veröffentlicht am 24.04.2019

Der Bevollmächtigte für Internationale Beziehungen, Thomas Kralinski, hat die in Brandenburg lebenden ausländischen EU-Bürgerinnen und -Bürger aufgefordert, bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Kralinski weist sie darauf hin, dass sie sich für die Wahl in der Kommune registrieren lassen müssen, in der sie derzeit wohnen. Meldeschluss ist der 5. Mai!

In seinem heute auf Englisch verbreiteten  Aufruf unter youtu.be/k_vUmKswpSQ erinnert der Staatssekretär daran, dass es bei der EU-Wahl nicht nur um die Zusammensetzung des Parlaments gehe, sondern auch um die Werte des gemeinsamen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens, um Solidarität auf dem Kontinent und nicht zuletzt auch um das grenzenlose Reisen.

Kralinski: „Die EU ist der beste Weg, Probleme gemeinsam zu lösen und in Frieden miteinander zu leben."

Staatssekretär Kralinski bittet Besucher des Accounts, den Videolink an betroffene Freunde, Bekannte und Kollegen weiterzuleiten, um möglichst viele ausländische EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland zu informieren.

Informationen zur Europawahl in allen offiziellen EU-Sprachen finden sich unter https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/electoral-law/european-elections/european-election-2019/european-election-2019-node.html,

das Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis ist unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html abrufbar.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 189.2 KB)