Staatskanzlei

Krankenhausentwicklungsgesetz wird novelliert

veröffentlicht am 27.11.2018

Das Kabinett hat heute der von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij vorgelegten Novelle des brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes zugestimmt. „Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages wird es uns mit dieser Novelle gelingen, die neuen planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umzusetzen", sagte die Ministerin nach der Kabinettentscheidung.

Die Novelle war notwendig geworden, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss planungsrelevante Qualitätsvorgaben für die Krankenhausversorgung veröffentlicht hat. „Es ist gut, wenn Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich wie die Krankenhausversorgung auf Bundesebene ausgesprochen werden. Aber sie müssen auch regionale Besonderheiten zulassen. Die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben dürfen nur eine Entscheidungsgrundlage neben anderen für die jeweilige Krankenhausplanung darstellen. Wichtig ist: Die Entscheidungshoheit muss weiter bei den Ländern liegen, denn dann fallen Entscheidungen nicht vom grünen Tisch aus", so die Ministerin.

In der Brandenburger Gesundheitspolitik gebe es zwei zentrale Ziele: „Alle Krankenhausstandorte im Land Brandenburg sollen erhalten bleiben. Und wir wollen auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Menschen in allen Teilen des Landes sicherstellen", betonte die Ministerin.

Eine wichtige Voraussetzung dafür sei jetzt die Novellierung des Krankenhausentwicklungsgesetzes. „Damit sorgen wir dafür, dass wir die Qualität der stationären Versorgung auch weiterhin für die Zukunft sichern, gleichzeitig aber Krankenhäuser vor dem automatischen Aus schützen, falls sie einzelne Qualitätskriterien des G-BA nicht erfüllen sollten. Hier brauchen wir Handlungsspielraum", sagte Karawanskij.

Hintergrund

Mit dem Bundesgesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz) vom 10. Dezember 2015 wurde die Qualität der Krankenhausversorgung als weiteres Kriterium bei der Krankenhausplanung eingeführt und die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung durch eine Reihe von Maßnahmen gestärkt. In diesem Zusammenhang wurde in Deutschland mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz neu geregelt, dass die Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren unmittelbar Bestandteil der Krankenhauspläne der Länder werden, es sei denn, dies wird durch Landesrecht ganz oder teilweise ausgeschlossen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Das Verfahren mit planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (PlanQI) startete im Januar 2017. In der ersten Phase des neuen Verfahrens werden die Ergebnisse von elf Qualitätsindikatoren aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie verwendet.

Die unmittelbare Geltung der Empfehlungen des G-BA zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren hätte zur Folge, dass die Länder Qualitätsergebnisse einzelner Krankenhäuser, die nach den neuen Maßstäben und Bewertungskriterien des G-BA „nicht nur vorübergehend in einem erheblichen Maße unzureichend" sind, zwingend mit krankenhausplanerischen Konsequenzen zu versehen hätten. Krankenhäuser dürften dann nicht in den Krankenhausplan aufgenommen werden bzw. wären aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.

Kernstück des Gesetzentwurfes zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) ist die Regelung, dass die Empfehlungen des G-BA zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren nicht automatisch Eingang in den Krankenhausplan des Landes Brandenburg finden, sondern erst durch ausdrückliche Aufnahme durch die hierfür zuständige Krankenhausplanungsbehörde des Landes. Damit wird ein Landtagsbeschluss vom 30. Juni 2017 umgesetzt. Der Landtag hatte die Landesregierung aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das BbgKHEG so novelliert werden kann, dass die planungsrelevanten Qualitätsvorgaben des G-BA unter Berücksichtigung der spezifischen Situation im Land Brandenburg umgesetzt werden können.

Das Krankenhausentwicklungsgesetz regelt unter anderem Grundsätze zur Krankenhausfinanzierung, Krankenhausplanung und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Land Brandenburg. Es trat am 8. Juli 2009 in Kraft.

Pressemeldung als PDF (application/pdf 153.2 KB)