Staatskanzlei

Kralinski: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemeinsam zukunftssicher weiterentwickeln

veröffentlicht am 18.07.2018

Medienstaatssekretär Thomas Kralinski war heute bei der Urteilsverkündung der Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe zugegen und stellte anschließend fest: „Die Rundfunkgebühren sind in ihrer jetzigen Form grundsätzlich verfassungsgemäß. Das bestärkt uns als Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemeinsam zukunftssicher weiterzuentwickeln, was gerade in Zeiten der Digitalisierung noch wichtiger wird. Dabei haben wir die sozial gerechte Finanzierung weiter im Blick. Wir werden uns das Urteil und seine Begründung im Detail ansehen und entsprechende Vorschläge in der Rundfunkkommission der Länder beraten. "

Kralinski weiter: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein überaus wichtiger Bestandteil  der freien Meinungsbildung. Eine lebendige Demokratie braucht Medienvielfalt, freie und unabhängige Berichterstattung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat große und zunehmende gesellschaftliche Bedeutung."

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