Staatskanzlei

Neues Landesschulamt sichert Schulaufsicht und
Lehrerbildung – Münch präsentiert Gesetzentwurf zur
Reform der Schulbehörden im Kabinett

veröffentlicht am 05.11.2013

Die Landesregierung will Schulaufsicht und Lehrerbildung reformieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Bildungsministerin Martina Münch heute dem Kabinett vorgelegte. Kernpunkte der Reform sind laut Münch: Die sechs staatlichen Schulämter und das Landesinstitut für Lehrerbildung sollen – vorbehaltlich des parlamentarischen Beschlusses – zum 01. Oktober 2014 aufgelöst werden, gleichzeitig soll ein Landesamt für Schule und Lehrerbildung (Landesschulamt) als Landesoberbehörde mit vier Regionalstellen errichtet werden. „Damit schaffen wir eine effiziente und zukunftssichere Schulaufsicht und sichern die Qualität der Lehrerbildung: Die neue Struktur steht für eine finanzielle und demografische Nachhaltigkeit, trägt zum Bürokratie-Abbau bei und verstärkt die Kapazitäten für die Schulaufsicht vor Ort“, so die Bildungsministerin. „Mit dieser Struktur kann sich die regionale Schulaufsicht deutlich besser auf die Anforderungen der kommenden Jahre vorbereiten. Die Unterrichtsqualität und die Lehrerversorgung ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der finanziellen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg gesichert.“ Das Landesschulamt wird seinen Hauptsitz in Potsdam und vier Regionalstellen in Neuruppin, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg an der Havel haben. Zum Einzugsbereich der Regionalstelle Neuruppin werden die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland und Oberhavel gehören. Der Regionalstelle Frankfurt (Oder) werden die Kreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder) zugeordnet. Die Regionalstelle Cottbus ist zuständig für die Kreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus. Der Einzugsbereich der Regionalstelle Brandenburg an der Havel erstreckt sich auf die Kreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mittelmark sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Hintergrund des Umbaus ist – neben der Optimierung der Verwaltungsabläufe und der Stärkung der beratenden Schulaufsicht – der Beschluss der Landesregierung, die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung in den kommenden Jahren deutlich zu reduzieren. Davon sind auch die staatlichen Schulämter betroffen. „Von derzeit rund 300 Stellen werden im Zug der Personalplanung im Jahr 2018 nur noch rund 240 zur Verfügung stehen“, erläuterte Münch. „Durch die Zusammenfassung der Aufgaben der sechs staatlichen Schulämter sowie des Landesinstituts für Lehrerbildung in einer Behörde, die damit verbundene Straffung von Leitungsstrukturen und die Verringerung der Standorte können die Aufgaben effektiv gebündelt und die Leistungsfähigkeit verbessert werden. Was mir besonders wichtig ist: An der Qualität und Quantität der Unterstützung und Beratung der Schulen vor Ort gibt es keine Abstriche – alle 52 Schulrätinnen und Schulräte werden künftig sogar mehr für die Schulen da sein können, da sie von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.“ Bildungsministerin Münch kündigte zudem an, dass es vor Ort zusätzliche Büroräume für Schulräte geben wird, die viel in den Landkreisen Uckermark und Barnim unterwegs sind. Dazu werden derzeit Gespräche mit dem Landkreis Barnim geführt. „In dieser Kontakt- und Beratungsstelle können die Schulrätinnen und Schulräte beispielsweise bei Bedarf Besucher empfangen“, so Münch. „Zudem werden wir einen Arbeitsbereich für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur landesweiten Reisekostenabrechnung von Lehrkräften alternativ am Standort des Studienseminars in Bernau ansiedeln.“ In den vergangenen Monaten sind die rechtlichen, personellen, inhaltlichen und strukturellen Voraussetzungen für den Umbau der Schulaufsichtsstruktur geschaffen worden. So soll – neben der Festlegung der Organisationsstruktur und des Stellenplans – unter anderem das Personalvertretungsgesetz des Landes novelliert werden. Damit können künftig erstmals eigene Hauptpersonalräte für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sowie für die übrigen Beschäftigten beim Bildungsministerium geschaffen werden. Zugleich werden die künftigen Regionalstellen des Landesschulamtes für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal zu Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes. Schließlich wird die Mitbestimmung der Personalräte dahingehend gestärkt, dass künftig längerfristige Umsetzungen aller Beschäftigten, wenn sie mit einem Ortswechsel verbunden sind, nicht mehr nur der Mitwirkung, sondern der Mitbestimmung unterliegen.