Staatskanzlei

Glücksspielstaatsvertrag gebilligt – Spieler vor Sucht schützen

veröffentlicht am 06.12.2011

Das brandenburgische Kabinett hat heute der geplanten Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zugestimmt. Er regelt die rechtlichen Voraussetzungen für Lotterien, Sport- und Pferdewetten, Spielbanken und für das Automatenspiel. „Die Angebote bleiben auch künftig zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit vor den Gefahren des Glücksspiels strikt reguliert“, betonte Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb in Potsdam. Mit der Änderung des Staatsvertrages werde ein einheitliches Glücksspielrecht geschaffen, das sowohl der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als auch den Ergebnissen der Evaluierung des bisherigen Staatsvertrags Rechnung trage. Wesentliche Änderungen sind nach den Worten Zeebs die teilweise Wiedereröffnung des Internets für Lotterien und Sportwetten, eine vorerst zeitlich befristete Vergabe von Konzessionen für Privatanbieter im Bereich der Sportwetten sowie die Einführung von zentralen Zuständigkeiten für alle Länder etwa bei der Konzessionierung von Lotterie- und Wettanbietern. Im Bereich der Sportwetten sollen 20 private Wettanbieter für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten. Für die Vergabe der mit umfangreichen Auflagen verbundenen Konzessionen wird das Land Hessen zuständig sein. Bei den Lotterien bleibt es aber beim staatlichen Veranstaltungsmonopol. Ebenso gilt für Casinospiele einschließlich Poker weiter die strenge Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken. Die Länder schaffen zudem die Voraussetzungen, die Zahl der Spielhallen zu begrenzen. Für den Betrieb einer Spielhalle ist danach eine besondere Erlaubnis erforderlich, die zeitlich befristet wird. Außerdem sind Mindestabstände zwischen Spielhallen vorgesehen. Die Länder können die Anzahl der Spielhallenzulasssungen in einer Gemeinde außerdem begrenzen. Brandenburg kann den novellierten Glücksspielstaatsvertrag - wie zwischen den Ministerpräsidenten abgesprochen - am 15. Dezember unterzeichnen. Das Dokument soll zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Zuvor müssen die Länderparlamente dem Vertragswerk zustimmen. Ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz soll dem Landtag nach Angaben Zeebs schnellstmöglich zugeleitet werden.