Staatskanzlei

Handyortung und Kennzeichenfahndung bleiben für Brandenburgs Polizei wirksame Einsatzinstrumente

veröffentlicht am 11.10.2011

Die bisherige landesgesetzliche Befristung für die Standortfeststellung von Mobiltelefonen durch die Polizei und die anlassbezogene Fahndung nach Fahrzeugkennzeichen soll nach dem Willen der Landesregierung aufgehoben werden. Das Kabinett beschloss heute einen entsprechenden Änderungsentwurf zum Landespolizeigesetz. Die neuen Eingriffsbefugnisse waren vom Gesetzgeber im Jahr 2006 eingeführt und zur Prüfung von Praxiserfahrungen zunächst zweimal befristet worden. Die Befristung läuft zum Jahresende aus. Die Polizei erhält laut Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb mit der vorgesehenen Gesetzesänderung nunmehr dauerhaft ein rechtliches Instrument, das bei der Hilfe für Menschen in Notsituationen und der Abwendung drohender Gefahren wichtige Befugnisse erschließt. „Es ist gut und richtig, wenn die Polizei bei diesen originären Aufgaben auch neuere technische Möglichkeiten nutzen kann“, sagte Zeeb nach der Kabinettsitzung. Er dankte ausdrücklich auch all denen, die sich vor einer endgültigen Entscheidung für die Prüfung von Erfahrungen in der polizeilichen Praxis stark gemacht hatten. Dies ermögliche heute eine rundum überzeugende Begründung der Befugnisse, was bei Eingriffen in grundrechtlich gesicherte Rechtspositionen der Bürger in jedem Fall zwingend notwendig sei. Die Landesregierung habe einen klare Position: „Wir sind gegen Technikgläubigkeit und Regelungsschnellschüsse. Genauso verbietet es sich, Polizeiarbeit mit pauschalen Bedenken zu beeinträchtigen“, so Zeeb. Zeeb verwies auf eine erfolgreiche Einsatzbilanz der neuen Eingriffsbefugnisse. So wurde zwischen 2008 und 2010 insgesamt 583 Mal mit einer Standortfeststellung von Mobiltelefon nach Menschen in zumeist gefahrvoller Situation gesucht. Dazu wurde in sieben Fällen eine technische Standortortung durch die Polizei durchgeführt, ansonsten konnte der Standort dank der jeweiligen Handy-Verkehrsdaten ermittelt werden, die von den Telefonanbietern abgefragt worden waren. Einsatzhintergrund war hierbei unter anderem in 321 Fällen eine Suizidgefährdung. In 79 Fällen waren Minderjährige vermisst. 19 Mal befanden sich Menschen - zum Beispiel als Verirrte - in hilfloser Lage. Bei weiteren Einsätzen wurden gefährdete vermisste Erwachsene gesucht oder Menschen, die sich beispielsweise wegen dringend notwendiger medizinischer Hilfe in Lebensgefahr befanden. Bei der anlassbezogenen automatisierten Kennzeichenfahndung, für die derzeit fünf stationäre und drei mobile Geräte zum Einsatz kommen, ging es vorrangig um Kontrollen vor Rockertreffen und anderen Veranstaltungen mit Hinweisen auf drohende Gewalt. Zeeb verwies auch auf den erfolgreichen Einsatz der Kennzeichenfahndung bei der Suche nach flüchtigen Straftätern, wofür die Strafprozessordnung Grundlage ist. Hier wurden die meisten der insgesamt 3.024 Treffer der Kennzeichenfahndung erzielt, die allein in den Jahren 2009 und 2010 registriert worden sind. Wesentlich für den heutigen Beschluss der Landesregierung seien zudem rechtliche Bewertungen der in Brandenburg geltenden Regelungen der Polizeibefugnisse gewesen. So habe das Bundesverfassungsgericht 2008 diese bei der Kennzeichenfahndung als Beispiel für eine „die Verhältnismäßigkeit wahrende Regelung“ ausdrücklich gelobt. Gute Noten habe es auch in einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gegeben. Das 180-seitige Gutachten attestiert der Polizei im Land unter anderem, dass sie „in verantwortungsvollem Umfang Gebrauch von den Ermächtigungen macht“ und bei der Anwendung „streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen“ achtet. Wie Zeeb weiter mitteilte, soll dem Landtag auch künftig jährlich über die Anwendung der Eingriffsbefugnisse berichtet werden.