Staatskanzlei

Kommunen beim Bürokratieabbau weiter stärken – Kabinett bringt Änderung des Standarderprobungsgesetzes auf den Weg

veröffentlicht am 08.03.2011

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung einem Entwurf zuge-stimmt, der die Verlängerung des Brandenburgischen Standarderpro-bungsgesetzes um weitere fünf Jahre vorsieht. Das Gesetz ermöglicht es Kommunen, für einen begrenzten Zeitraum von landesrechtlichen Regelun-gen abzuweichen, um eigene Ideen für mehr Service und weniger Bürokratie vor Ort auszuprobieren. Die vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzes-änderung sieht außer der Verlängerung vor, dass die Kommunen neben Experimenten zum Bürokratieabbau künftig auch Versuche durchführen können, mit denen sie den Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort besser begegnen. Innenminister Dietmar Woidke nannte die vorgesehene Gesetzesänderung „einen Beitrag zur kommunalen Selbstverwaltung“ im Land, der die Städte und Gemeinden beim notwendigen Bürokratieabbau stärke. „Wir können und wollen Bürokratie nicht am grünen Tisch abbauen. Die Kommunen haben die örtliche Nähe zu den Bürgern und Unternehmen und deshalb sehr pragmatische Ideen, wo und wie etwas einfacher läuft. Diese Ideen müssen wir aufgreifen und unterstützen“, sagte Woidke nach der heutigen Kabinettsitzung in Potsdam. Seitdem im August 2006 das Standarderprobungsgesetz in Kraft trat, haben Kommunen in verschiedenen Bereichen Erprobungen durchgeführt. So nehmen zahlreiche brandenburgische Gemeinden Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde wahr. Andere Gemeinden können über Anträge von Eltern auf einen Schulbezirkswechsel entscheiden, ohne das staatliche Schulamt zu beteiligen. Die Versuche werden gegenwärtig von der Technischen Fachhochschule Wildau ausgewertet, die im Frühjahr dieses Jahres ihre Ergebnisse vorlegen will. Ein erstes Ergebnis der Erprobungen ist die Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes, mit der alle Schulträger im Land Brandenburg Stimmrecht in der Schulkonferenz erhalten sollen. „Damit intensivieren wir die Abstimmungen zwi-schen Schule und Schulträger, der zukünftig stärker in die Entscheidungen der Schulen eingebunden ist und besser seiner Beratungspflicht gegenüber der Schu-le gerecht werden kann“, so Bildungsministerin Martina Münch. Seit 2007 hat-ten die Städte Prenzlau und Zossen, die Gemeinden Letschin und Kloster Lehnin sowie das Amt Ziesar einen entsprechenden Versuch durchgeführt. Die Landes-regierung dankte den Kommunen für ihre Initiative und deren engagierte Umset-zung. Kommunen, die eine so genannte Standarderprobung durchführen möchten, stel-len beim zuständigen Fachministerium einen Antrag. Ausgeschlossen sind lediglich Experimente, die Rechte Dritter berühren oder bei denen Bundes- oder Europarecht entgegenstehen. Mehr zum Bürokratieabbau in Brandenburg unter buerokratieabbau.brandenburg.de