Staatskanzlei

Regionale Wachstumskerne behalten ihren Status

veröffentlicht am 15.02.2011

Die 15 Regionalen Wachstumskerne (RWK) im Land Brandenburg behalten ihren Status. Die Landesregierung beschloss heute auf Basis einer von unabhängigen Gutachtern vorgenommenen Überprüfung, keine Änderungen vorzunehmen und auch keine weiteren Kommunen als RWK auszuweisen. Ministerpräsident Matthias Platzeck sieht die vor fünf Jahren eingeleitete neue Förderpolitik nach dem Prinzip „Stärken stärken“ durch die Evaluationsergebnisse vollauf bestätigt. Platzeck wörtlich: „Die Neuausrichtung der Förderpolitik hat im Land Impulse ausgelöst. Die Initiative und das Engagement aller Beteiligten haben mit dazu beigetragen, dass Brandenburg heute gut da steht.“ Die Überprüfung, die der Landtag mit Beschluss vom 24. Januar 2008 initiiert hatte, war von der Regionomica GmbH gemeinsam mit der Ernst Basler + Partner GmbH im Auftrag der Staatskanzlei durchgeführt worden. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass alle Wachstumskerne bei Unterschieden im Detail eine gute Entwicklung genommen haben und ihren Status nutzten, um die Entwicklung voran zu bringen und sich weiter zu profilieren. Platzeck: „Besonders erfreulich ist, dass die Gutachter den RWK eine deutlich gestiegene Bedeutung für den Ar-beitsmarkt vor Ort bescheinigten. Die RWK sind heute wirtschaftsstrukturelle Anker in ihren jeweiligen Regionen.“ Für die Landesregierung spielte bei ihrer Entscheidung auch eine zentrale Rolle, dass der RWK-Prozess nunmehr richtig angelaufen sei. Ein Großteil der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen sei noch nicht abgeschlossen. Platzeck: „Strukturpolitische Strategien brauchen Zeit, um ihre Wirkung zu entfal-ten.“ Der Ministerpräsident verwies darauf, dass die Gutachter entsprechend dem Landtagsbeschluss auch alle Kommunen mit mindestens 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern außerhalb der RWK untersuchten. Auch diese Städte und Gemeinden hätten sich – so Platzeck – teilweise positiv entwickelt. Zugleich habe sich den Ergebnissen zufolge „keine Kommune als neuer RWK aufgedrängt“. Dies gelte auch für jene Kommunen, die sich als RWK-Verbund Hoffnungen gemacht hätten. Platzeck resümierte: „Dessen ungeachtet sollte der Blick nicht darauf verstellt werden, dass sich Städte und Gemeinden außerhalb der RWK durchaus positiv entwickelten. Dies kann sich in einer positiven Bevölkerungsentwicklung, einem Zugewinn von Arbeitsplätzen oder auch der Ansiedlung von innovativen Unternehmen ausdrücken. Diesen Schwung wollen wir noch besser nutzen. Deshalb werden wir Initiativen an Standorten außerhalb von RWK auch zukünftig unterstützen.“ Zugleich nahm der Ministerpräsident die bestätigten Regionalen Wachstumskerne in die Pflicht, sich ihrer Verantwortung für das gesamte Land bewusst zu sein: „Der Status als RWK ist kein Selbstzweck. Mit ihm ist eine besondere Verantwor-tung für die Entwicklung in den jeweiligen Regionen unseres Landes verbunden: Ich setze darauf, dass die Ergebnisse des Gutachtens zu den Aktivitäten der einzelnen Wachstumskerne auch Ideengeber und Ansporn sind, die Arbeit zur Entwicklung der Standorte weiter voranzutreiben. Die RWK sollen eine Motorfunktion wahrnehmen und in ihr Umland ausstrahlen. Die Kooperation der Wachstumskerne mit ihren Umlandgemeinden ist eines der Themen, dem sich die RWK künftig noch stärker widmen müssen.“ Als RWK bestätigt wurden: - Brandenburg a.d.H., - Cottbus, - Eberswalde, - Frankfurt (Oder)/Eisenhüttenstadt, - Fürstenwalde, - Luckenwalde, - Ludwigsfelde, - Neuruppin, - Oranienburg/Hennigsdorf/Velten, - Potsdam, - Prignitz (Perleberg, Wittenberge, Karstädt), - Schönefelder Kreuz (Königs Wusterhausen, Wildau, Schönefeld), - Schwedt/Oder, - Spremberg, - Westlausitz (Finsterwalde, Großräschen, Lauchhammer, Schwarzheide, Senftenberg). Der Bericht, seine Anlage 1, Anlage 2, das Gutachten RWK-Evaluation sowie eine Kurzfassung zur Begründung der Kabinettentscheidung zum 10. Bericht sind hier und auf der Seite wachstumskerne.brandenburg.de einsehbar.