Staatskanzlei

Demotivierend und unwürdig

veröffentlicht am 21.01.2011

Zu heutigen Berichten über eine geplante Benachteiligung von ehrenamtlich tätigen Hartz-IV-Empfängern erklärt der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber: „Jede Bürgerin, jeder Bürger, der sich in Deutschland ehrenamtlich engagiert, verdient Achtung und Anerkennung der gesamten Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für Menschen, die durch Langzeitarbeitslosigkeit in ihren sozialen Beziehungen oftmals ohnehin benachteiligt sind. Gerade deren Tun für das Allgemeinwohl verdient nicht nur Respekt, sondern jedwede Unterstützung. Deshalb fordere ich: Aufwandsentschädigungen, die die Freiwilligen für die Ausübung eines Ehrenamtes und zur Deckung entstandener zusätzlicher Kosten erhalten, dürfen auch in Zukunft nicht angetastet werden. Mit ihren geplanten Neuregelungen verstößt die Bundesregierung gegen den Grundtenor der erst im Oktober von ihr selbst verabschiedeten „Nationalen Engagementstrategie“. Darin wird besonders die Anerkennung der im Engagement gewonnenen Kompetenzen als Vorteil für die Erwerbsbiografie gewertet. Gerade für arbeitslose Menschen bietet Ehrenamt eine Zugangsmöglichkeit für gesellschaftliche Teilhabe. Ich befürchte, dass durch die Pläne der Bundesregierung Menschen demotiviert werden, sich ehrenamtlich einzubringen. Wir in Brandenburg wissen: Bürgerschaftliches Engagement ist eine Motivationsquelle und eine Qualifizierungsressource für von Arbeitslosigkeit Betroffene. Mit dem Landesprogramm „Aktiv für Arbeit“ versucht die Landesregierung, den Betroffenen konkret zu helfen. Eine Ungleichbehandlung bei den Aufwandsentschädigungen wird auf den entschiedenen Widerstand Brandenburgs stoßen.“