Staatskanzlei

Landesregierung hebt Sperrzeitverordnung auf - Brandenburg kann noch gastfreundlicher werden

veröffentlicht am 28.03.2006

Nach der bisherigen Sperrzeitverordnung mussten unter anderem Schank- und Speisewirtschaften werktags zwischen 4.00 Uhr und 6.00 Uhr und am Wochenende zwischen 5.00 und 6.00 Uhr sowie im Bereich der Außengastronomie zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr schließen. Ausnahmen mussten eigens beantragt werden. Bis zum Sommer vergangenen Jahres waren die Länder durch Bundesgesetz verpflichtet, Sperrzeiten festzulegen. Nachdem die Länder von dieser Rechtspflicht inzwischen befreit sind, hatte die Landesregierung umgehend mit der Diskussion über die Möglichkeit der Streichung dieser Verordnung begonnen.

"Die Aufhebung der Sperrzeitverordnung beeinträchtigt nicht die Interessen der Nachbarn von Gaststätten mit Außengastronomie. Sie sind bereits durch andere gesetzliche Bestimmungen geschützt, so dass die Sperrzeitverordnung eine zusätzliche und damit entbehrliche Regelung darstellte", erläuterte der Innenminister.