Staatskanzlei

Leicht verbesserte Einnahmeerwartung nach Oktober-Steuerschätzung beruht vor allem auf Finanzausgleich

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 07.11.2023

Finanzministerin Katrin Lange hat heute in Potsdam über das Ergebnis der regionalisierten Oktober-Steuerschätzung 2023 für das Land Brandenburg und seine Kommunen informiert. Trotz leicht verbesserter Einnahmeerwartungen ist die Schätzung angesichts der Globalen Minderausgaben in den Jahren 2023 und 2024 und der bestehenden hohen Deckungslücken in den Folgejahren für den Landeshaushalt kein Befreiungsschlag. „Geld für neue Ausgabenspielräume steht dadurch nicht zur Verfügung“, so Ministerin Lange.

Im Vergleich zum beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024, der auf der Steuerschätzung vom Oktober 2022 beruht, ergeben sich vor Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleiches (KFA), Mehreinnahmen von rund 288,3 Millionen Euro im Jahr 2023 und von rund 253,5 Millionen Euro im Jahr 2024.

Finanzministerin Lange: „Dieses positive Ergebnis darf nicht missinterpretiert werden. Die für Brandenburg verbesserten Erwartungen resultieren vor allem aus höheren Zahlungen des zeitlich verzögerten Abrechnungssystems des Finanzausgleichs. Die Berechnung unterliegt dabei regelmäßigen Anpassungen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren so fortsetzt. Und die aktuelle Schätzung zeigt auch, dass die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands insgesamt im Jahr 2023 noch schwach ist und sich die Erholung ins Jahr 2024 hinein verzögern wird. Es handelt sich folglich nicht um strukturelle Mehreinnahmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass strukturelle Mindereinnahmen auf Grund der Gesetzes- und Steuerpläne des Bundes wie beispielsweise durch das Wachstumschancengesetz die weiteren Einnahmeentwicklungen dominieren werden. Auch die in der vergangenen Nacht verhandelten Ergebnisse der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler, zum Beispiel zur Flüchtlingsfinanzierung oder zur Finanzierung des Deutschlandtickets, bleiben hinter den Forderungen der Länder zurück.“

Lange verwies zudem darauf, dass im aktuellen Haushaltsplan sowohl für 2023 als auch 2024 Globale Minderausgaben in Höhe von jährlich mehr als 300 Millionen Euro vorgesehen sind, ohne die die Einnahmen und die Ausgaben nicht ausgeglichen wären. Für den Landeshaushalt 2023/2024 würden daher keine neuen finanziellen Spielräume für weitere Leistungen entstehen.

Für die Folgejahre 2025 und 2026 verbessern sich die Erwartungen für Brandenburg. Es ergeben sich gegenüber den Zahlen der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Landes, die noch auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2022 beruhen, Mehreinnahmen von 546,4 Millionen Euro im Jahr 2025 sowie von 588 Millionen Euro im Jahr 2026. Katrin Lange verwies darauf, dass die mittelfristige Finanzplanung für die betreffenden Jahre allerdings auch noch erhebliche Deckungslücken von rund 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 bzw. 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 enthält, die im Rahmen der Haushaltsaufstellungsverfahren vollständig geschlossen werden müssten.

Finanzministerin Lange: „Unter dem Strich erleichtern die prognostizierten Mehreinnahmen – wenn sie wie die erwartete Erholung im nächsten Jahr tatsächlich eintritt – gegenüber der Finanzplanung das Schließen der Deckungslücken. Das ist erfreulich, aber das ist auch alles. Neue Ausgabespielräume entstehen dadurch nicht. Diesbezüglich hat sich die Einschätzung seit der letzten Steuerschätzung nicht verändert. Für 2025 und 2026 verbleiben sogar auch nach der aktuellen Steuerschätzung erhebliche Deckungslücken, die es nach wie vor zu schließen gilt.“

Laut Lange gilt es nicht nur zu beachten, dass das Plus vor allem aus den höheren Zahlungen aus dem Finanzausgleich resultiert, sondern ebenso, dass es zum Teil auf die gestiegenen Preise und die damit gestiegenen Steuereinnahmen allen voran bei der Umsatzsteuer zurückzuführen ist. Lange: „Teile der höher erwarteten Steuereinnahmen erklären sich durch die Inflation. Auf der anderen Seite der gleichen Medaille muss aber das Land ebenfalls höhere Preise etwa für Bauleistungen oder, nach den derzeit laufenden Tarifverhandlungen, für höhere Gehälter der Beschäftigten bezahlen.“

Herbstprojektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung beruhen auf der Herbstprojektion der Bundesregierung. Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung demnach einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real minus 0,4 Prozent. Für das Jahr 2024 wird davon ausgegangen, dass die deutsche Wirtschaft real um plus 1,3 Prozent wachsen wird.

In der Herbstprojektion wird erläutert, dass sich die Auswirkungen der Energiepreiskrise auf die deutsche Wirtschaft als hartnäckiger herausgestellt haben, als im Frühjahr angenommen. In Verbindung mit der weltwirtschaftlichen Abschwächung verzögert sich die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung und führt zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2023.

Die Bundesregierung geht weiter davon aus, dass die deutsche Wirtschaftsleistung nach einem nochmaligen Dämpfer im dritten Quartal, zur Jahreswende wieder an Dynamik gewinnt und sich im weiteren Verlauf beschleunigen wird. Unterstützend dabei sollte der private Verbrauch wirken, da inflationsbedingte Kaufkraftverluste zunehmend überwunden sein und steigende Löhne und ein robuster Beschäftigungssektor zu einer Belebung des privaten Konsums führen sollten. Der Bausektor entwickelt sich unter dem Eindruck der gestiegenen Zinsen und der hohen Baukosten in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterhin rückläufig.

Die Herbstprojektion der Bundesregierung ist wie üblich mit Unsicherheiten behaftet durch anhaltende und neu hinzugekommene geopolitische Konflikte, inflationsbedingte Kaufkraftverluste und den Rückgang der Bauinvestitionen. Diese Aspekte sind in der Projektion zwar enthalten, könnten aber stärker ausfallen als bisher angenommen.

Aus der Oktober-Steuerschätzung ergeben sich im Überblick für das Land Brandenburg voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich:

Prognose Einnahmen Land Brandenburg 2023-2028 (vor kommunalem Finanzausgleich)

in Mio. €

2022 (Ist)

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Einnahmen aus Steuern

10.548,3

10.509,8

10.978,3

11.498,7

11.949,4

12.372,2

12.853,3

Einnahmen Finanzausgleich inkl. Allg.-BEZ/ GFK-BEZ

717,3

933,0

941,1

999,3

1.041,8

1.075,5

1.109,1

Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt in Mio. €

11.265,6

11.442,8

11.919,4

12.498,0

12.991,1

13.447,7

13.962,4

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

+1.184,6

+177,2

+476,6

+578,6

+493,1

+456,6

+514,7

Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H.

+11,8

+1,6

+4,2

+4,9

+3,9

+3,5

+3,8

(Abweichungen durch Rundungen)

Die Einnahmen des Landes im Jahr 2023 steigen gegenüber dem Ist des Jahres 2022 um rund 177,2 Millionen Euro auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 steigen die Einnahmen voraussichtlich auf rund 11,9 Milliarden Euro an. Das sind rund 476,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im weiteren Verlauf bis 2028 wird von einer Entwicklung der Steuereinnahmen auf dann knapp 14 Milliarden Euro ausgegangen.

Mit dem Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen neu berechnet. Diese entwickeln sich nach der Oktober-Steuerschätzung voraussichtlich wie folgt:

Steuereinnahmen der Kommunen im Land Brandenburg 2023-2028

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

 

2018-2021: Rechnungsstatistik

2022: Kassenstatistik

Ergebnis Steuerschätzung Oktober 2023

 

Steuereinnahmen Kommunen Gesamt

2.278

2.466

2.291

2.592

2.552

2.747

2.896

3.071

3.206

3.325

3.446

Veränderung ggü. Vorjahr absolut (in Mio. €)

+113

+188

-176

+301

-40

+195

+149

+175

+135

+119

+121

Veränderung ggü. Vorjahr (in %)

+5,2

+8,3

-7,1

+13,1

-1,5

+7,6

+5,4

+6,0

+4,4

+3,7

+3,6

 

Die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen steigen voraussichtlich von rund 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf etwa 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Hinzu kommen die Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Nach geltender Rechtslage fließt ein Betrag von 22,43 Prozent der Einnahmen des Landes in die Verbundmasse des KFA. Nach dem Neunten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) wird ein Vorwegabzug zugunsten des Landes von jeweils 95 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 und von jeweils 70 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 vorgenommen.

Nach Berücksichtigung der endgültigen Abrechnung des Steuerverbundes 2022 und der vorläufigen Abrechnung der Jahre 2023 und 2024 (beide Beträge werden den Kommunen voraussichtlich mit dem Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung gestellt), ergeben sich die in der folgenden Übersicht dargestellten kommunalen Anteile aus dem Finanzausgleich. Für die Kommunen sind das, über den Gesamtzeitraum der Schätzung hinweg betrachtet, deutliche Mehreinnahmen von rund 517,9 Millionen Euro.

Steuerschätzung Land Brandenburg

(2023 und 2024 gegenüber Oktober-Steuerschätzung 2022; 2025 und 2026 gegenüber Mai-Steuerschätzung 2022; 2027 gegenüber Mai-Steuerschätzung 2023)

 

2023

2024

2025

2026

2027

Mehr-/Mindereinnahmen (in Mio. €) Landesebene vor KFA

+288,3

+253,5

+546,4

+588,0

+453,9

davon kommunaler Anteil*              (in Mio. €)

(+58,7)

(+52,8)

+290,2

+125,9

+101,8

(Abweichungen durch Rundungen)

* Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich.

 

Hintergrund:

Die Mitglieder des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ setzen sich jedes Jahr im Mai und im Oktober bzw. November zur Schätzung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zusammen. In diesem Jahr war das Land Brandenburg Gastgeber der 165. Sitzung dieses bundesweiten Expertenkreises. Hierzu hatte das Finanzministerium die Mitglieder des Arbeitskreises vom 24. bis 26. Oktober 2023 nach Potsdam eingeladen. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird turnusgemäß im Mai 2024 stattfinden.

Anlage: Folien regionalisierte Ergebnisse Oktober-Steuerschätzung (PDF-Datei)

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 296.8 KB)