Staatskanzlei

Gemeinsame Bundesratsinitiative von Brandenburg und Berlin erfolgreich: Bundesrat stimmt Entwurf für Klimabeschleunigungsgesetz Schiene zu

Brandenburg im Bundesrat

veröffentlicht am 29.09.2023

Der Bundesrat hat heute den Weg für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor bereitet. Die Bundesländer stimmten mit großer Mehrheit für die gemeinsame Gesetzesinitiative von Brandenburg und Berlin, der Sachsen und Sachsen-Anhalt beigetreten sind. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur - Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene" sollen die Planung und der Ausbau von Bahnstrecken in Deutschland deutlich vorangebracht werden. Der Gesetzesentwurf wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet.

Ministerpräsident Dietmar Woidke begründete den Vorstoß am Freitag im Bundesratsplenum:Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Politik am 24. März 2021 einen ganz klaren Auftrag gegeben: Wir müssen beim Klimaschutz konsequent vorangehen. - Gerade im Verkehrssektor verfehlt Deutschland seine Klimaziele aber deutlich. Deshalb brauchen wir endlich bessere Schienenverbindungen - nicht erst in 15, 20 oder 25 Jahren, sondern so schnell wie möglich! Ich freue mich sehr, dass viele Bundesländer unserer Initiative gefolgt sind. Damit wollen wir auch den von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgestellten Deutschland-Pakt unterstützen."

Der Gesetzesentwurf von Brandenburg und Berlin zielt auf drei Punkte:

1.       Bei der Errichtung eines zweiten Gleises an einer bestehenden Strecke soll auf Variantenprüfungen verzichtet und die Pflicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) insofern eingeschränkt werden.

2.       Bei Klageverfahren zu Genehmigungen soll das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein und damit der Instanzenweg erheblich verkürzt werden.

3.       Für alle Schieneninfrastrukturvorhaben soll klar geregelt werden, dass   der Bau und der Ausbau der Schieneninfrastruktur im öffentlichen Interesse steht.

Woidke weiter: „Deutschland ist zu langsam und muss dringend schneller werden. Dafür liefern wir einen sehr schlanken Gesetzestext. Mit der Umsetzung dieser Regelungen können die Planungs- und Genehmigungsverfahren um mehrere Jahre verkürzt werden. Dies ist die Voraussetzung, um die Mobilität viel schneller auf den klimafreundlichen Schienenverkehr umzustellen. Das hilft nicht nur dem Klimaschutz, sondern spart auch erhebliche Kosten und tausende Ingenieurstunden. Mit dem Gesetz werden Gerichte, Behörden und Planungsbüros erheblich entlastet."

Hintergrund der Initiative: Klimawandel und Energiewende erfordern technische Innovationen und verstärkte Anstrengungen, insbesondere im weiteren Ausbau des ÖPNV und der Schieneninfrastruktur. Dem stehen zahlreiche Hemmnisse im Bereich der Planung und Genehmigung entgegen, die durch die bisher vorgenommenen rechtlichen Anpassungen noch nicht ausreichend beseitigt wurden.

Planungs- und Genehmigungsverfahren erstrecken sich aufgrund der hohen Anforderungen u.a. aus dem Umweltrecht und mehrjähriger rechtlicher Auseinandersetzungen inzwischen über mehr als zehn Jahre.

Dies ist mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel und die Verfehlung der Klimaziele im Verkehrssektor nicht akzeptabel. Deswegen sollen die Vorgaben reduziert werden. Der Wegfall der zwingenden Alternativenprüfungen, d.h. der Prüfung weiterer Trassenführungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) etwa bei der Errichtung eines zweiten Gleises auf einer bereits vorhandenen Strecke entlastet die Verfahren erheblich.

Eine Beschleunigung der Verfahren soll ebenso durch eine Verkürzung des Instanzenzuges für schienenbezogene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren erfolgen. Eine Änderung in § 18 e des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) soll die bewährte Regelung aus dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991 (Projekte Deutsche Einheit wie z. B. Bahnstrecke Berlin-Erfurt-München) erneut aufgreifen. Damit soll das Bundesverwaltungsgericht für einen zunächst befristeten Zeitraum von fünf Jahren im ersten und letzten Instanzenzug über sämtliche Streitigkeiten, die schienenbezogene Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren betreffen, entscheiden.

Beim Aus-, Neu- und Ersatzbau von Schieneninfrastruktur soll ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des Klimaschutzes und der Daseinsvorsorge angenommen werden. Damit wird ein Vorrang des Ausbaus der Schieneninfrastruktur bei den durchzuführenden rechtlichen Schutzgüterabwägungen eingebracht. Dazu soll das Bundesschienenwegeausbaugesetz geändert werden.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 204.9 KB)