Staatskanzlei

Kabinett stimmt geändertem Medienstaatsvertrag mit Berlin zu

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt die stv. Regierungssprecherin Katharina Strauß mit:

veröffentlicht am 06.06.2023

Das Brandenburger Kabinett hat heute der Novellierung des Medienstaatsvertrages mit Berlin zugestimmt. Damit soll die gemeinsame Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) in ihrer Aufgabenerfüllung gestärkt werden.

Zentraler Punkt dabei ist die Reduzierung des dem Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) vorab zustehenden Rundfunkbeitragsanteils der mabb. Dieser Vorwegabzug wird von 33 % auf 27,5 % gesenkt. Damit wird die mittelfristige Finanzierung der mabb gewährleistet. Die Landesmedienanstalt benötigt zusätzliche Mittel, um die vielfältigen und zum Teil neuen Aufgaben im Bereich der Medienregulierung bewältigen zu können.

Des Weiteren wird der Rechnungshof von Berlin die Haushalts- und Wirtschaftsführung der mabb künftig nicht mehr alleine, sondern gemeinsam mit dem Landesrechnungshof Brandenburg prüfen. Außerdem wird das Zulassungsverfahren für die Veranstalter von privatem Rundfunk durch die Einführung einer Bagatellgrenze erleichtert.

Medienstaatssekretär Benjamin Grimm sagte: „Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist ein überragender Medienstandort in Deutschland. Dabei ist die Medienlandschaft hier wie anderswo in einem fortwährenden Wandel. Deshalb ist es wichtig, die mabb so auszustatten, dass sie ihren erweiterten Regulierungs- und Förderaufgaben nachkommen kann."

Heute hat auch der Berliner Senat der Novellierung des Medienstaatsvertrags zugestimmt. Ziel ist, dass nach dem Ratifizierungsverfahren in beiden Landesparlamenten die Neuregelungen im Herbst in Kraft treten können.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 365.5 KB)