Staatskanzlei

Ganztagsangebot an Schulen in Brandenburg wird ausgebaut – Bund und Land unterstützen Investitionen

veröffentlicht am 04.04.2023

Das Ganztagsangebot für die brandenburgischen Schulkinder kann in den kommenden Jahren erweitert werden. Die Landesregierung hat dazu heute dem Entwurf der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) zugestimmt. Damit kann Jugend- und Bildungsministerin Britta Ernst die Vereinbarung unterzeichnen. Die Vereinbarung flankiert die Investitionen für den ab 1. August 2026 aufwachsenden geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Mit dem Investitionsprogramm fördert der Bund deutschlandweit ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Umfang von 2,75 Milliarden Euro. Dem Land Brandenburg stehen davon rund 83,3 Millionen Euro zu. Mit dem Eigenanteil von Land, Kommunen und freien Trägern in Höhe von 30 Prozent werden in Brandenburg insgesamt rund 119 Millionen Euro investiert.

Jugend- und Bildungsministerin Britta Ernst: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gute Bildung und Betreuung sind wichtige Ziele der Landesregierung. Der Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ist dafür ein bedeutendes Element. In Brandenburg soll der Fokus bei baulichen Investitionen auf eine größere räumliche Nähe von Schule und Hort sowie eine bessere Kooperation zwischen Schule und Hort gerichtet werden. Durch den Ausbau des Ganztagsangebotes an den Schulen erhalten die Schülerinnen und Schüler deutlich mehr Unterstützung."

Die Finanzhilfen des Bundes sind für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder und Kommunen zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vorgesehen. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, soweit dadurch Bildungs- und Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen oder erhalten werden. Unterstützt werden Maßnahmen, die ab Inkrafttreten des Ganztagsfinanzhilfegesetzes begonnen und bis 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden.

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