Staatskanzlei

Natürliche Lebensgrundlagen schützen – Erneuerbare Energien ausbauen

veröffentlicht am 07.03.2023

Das Kabinett hat heute der von Kulturministerin Manja Schüle präsentierten Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt. Damit sollen die Interessen des Denkmalschutzes und des Ausbaus Erneuerbarer Energien besser in Einklang gebracht werden. Der Entwurf wird jetzt in den Landtag eingebracht.  Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die zu einfacheren Erlaubnisverfahren bei Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen führen soll. Sie soll auch eine Liste besonders landschaftsprägender Denkmale enthalten. Nur noch diese sollen künftig bei der Planung von Windenergieanlagen berücksichtigt werden.

Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Nicht nur der dramatisch fortschreitende Klimawandel, auch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zeigen eindrücklich, dass wir schnellstmöglich von fossilen Energieträgern unabhängig werden müssen. Das gelingt nur mit dem massiven Ausbau Erneuerbarer Energien. Brandenburg gehört hier seit vielen Jahren bundes­weit zu den Spitzenreitern – aber das reicht nicht. Deswegen bin ich dem evangelischen Bischof Christian Stäblein und dem katholischen Erzbischof Heiner Koch außerordentlich dankbar für die gemeinsame Erklärung vom vergangenen November. Wir haben dort deutlich gemacht, dass der Erhalt historischer Gebäude und der Ausbau Erneuerbarer Energien nicht im Widerspruch zueinanderstehen – beide sind ein Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit, beide leiten sich aus den gleichen Werten ab.“

Schüle weiter: „Ich bin stolz, dass es uns gelungen ist, in der Rekordzeit von nur vier Monaten eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Die wichtigsten Änderungen: Die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein. Entscheidend ist, dass der Einbau reversibel ist, dem Erscheinungsbild nicht erheblich geschadet wird und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig ist. Auch Windenergieanlagen sollen künftig einfacher genehmigt werden können: Beim Bau von Windenergieanlagen in der direkten Umgebung von Denkmalen soll der Denkmalschutz künftig nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmalen Ausschlusskriterium sein. Eines ist mir wichtig: Mit der Novelle geben wir weder den Denkmalschutz noch den besonderen Schutz herausgehobener Denkmale auf: Natürlich wird es auch künftig weder Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben.“

Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Landeskonservator und stellvertretender Direktor des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums: „Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes setzt als eine der ersten Landesgesetze die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorrangigkeit der regenerativen Energieerzeugung um. Auch in Fragen der Nachhaltigkeit und der Baukultur kann die Denkmalpflege einen erprobten Werkzeugkasten für den notwendigen Umbau der Gesellschaft zur Verfügung stellen.“