Staatskanzlei

Vereinbarung unterzeichnet: Land und Kommunen verständigen sich auf Kommunalteil des Brandenburg-Paketes

veröffentlicht am 21.02.2023

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich auf die konkrete Umsetzung des Kommunalteils des Brandenburg-Paketes verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute in Potsdam von Vertretern von Land und Kommunen in der Staatskanzlei unterzeichnet. Danach fließen den Kommunen aus dem vom Landtag beschlossenen Brandenburg-Paket in den Jahren 2023 und 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro zu.

Die Vereinbarung beruht auf dem Kommunalgipfel vom 8. November, zu dem Ministerpräsident Dietmar Woidke eingeladen hatte, und dem vom Landtag beschlossenen Brandenburg Paket. Für die Landesregierung unterzeichneten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Finanzministerin Katrin Lange, für den Landkreistag Brandenburg dessen Vorsitzender und Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, sowie für den Städte- und Gemeindebund Brandenburg dessen Präsident und Bürgermeister von Wittenberge, Oliver Hermann.

Woidke sagte: „Die Vereinbarung ist ein robuster Teil unseres Brandenburg-Paketes, das insgesamt zwei Milliarden Euro stark ist. Uns geht es gemeinsam darum, kommunale Strukturen zu sichern, denn wir brauchen leistungsfähige Kommunen. Nichts darf wegbrechen. Mein Dank allen Beteiligten für diese Vereinbarung. Landesregierung, Landkreise und Städte und Gemeinden ziehen an einem Strang, damit wir gemeinsam die enormen Herausforderungen stemmen können. Damit wollen wir auch den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit geben."

Lange fügte hinzu: „Ich halte die Erarbeitung dieser gemeinsamen Vereinbarung in Inhalt und Vorgehensweise in vielerlei Hinsicht für vorbildlich. Das gilt gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Erneut stehen Land und Kommunen in Brandenburg angesichts großer Herausforderungen eng beieinander. Das hat sich auch bei anderen Krisen schon sehr bewährt. Mit dieser Vereinbarung werden den brandenburgischen Kommunen in diesem und dem kommenden Jahr zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang zufließen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Das Land steht damit zu seinen Ankündigungen und die Kommunen wissen, dass sie sich darauf verlassen können."

Hermann sagte: „Brandenburg hat sich frühzeitig dazu bekannt, der Krise durch ein eigenes Programm entgegenzuwirken und die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der gegenwärtigen Lage zu sichern. Dies wird jetzt für Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie der Unterbringung von Flüchtlingen unbürokratisch umgesetzt."

Heinze ergänzte: „Was hier gemeinsam geleistet wurde hat Leuchtturmcharakter. Neben den gestiegenen Energiekosten haben die Kommunen zusätzlich höhere Kosten durch die gestiegene Zahl von Geflüchteten zu schultern. Daher war es uns wichtig, dass wir uns darüber hinaus grundsätzlich auch auf eine finanzielle Hilfe durch das Land in diesem Bereich verständigt haben."

In dem Papier heißt es: „Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse mit dem Bund werden die ergänzenden Mittel aus dem Brandenburg-Paket den Kommunen zielgerichtet sowie unbürokratisch, zügig, transparent und soweit möglich unter Verzicht auf Einzelantragsverfahren zur Verfügung gestellt."

Nach derzeitigem Stand werden Maßnahmen im Umfang von rund 700 Mio. Euro durch den kommunalen Bereich umgesetzt werden. Dieser aktuell überschlägig geschätzte Finanzbedarf wird zum Jahresende 2023 überprüft werden. Kommunale Maßnahmen im Umfang von rund 360 Mio. Euro sollen aufgrund einer Billigkeitsrichtlinie anhand von geeigneten Indikatoren umgesetzt werden. Die Maßnahmen auf Basis einer Billigkeitsrichtlinie umzusetzen hat den Vorteil, dass die Mittel ohne Einzelanträge schnell im jeweiligen Bereich der Daseinsvorsorge ankommen, in denen sie gebraucht werden Ergänzend dazu sollen weitere Maßnahmen im Umfang von etwa 340 Mio. Euro außerhalb der Billigkeitsrichtlinie durch die Fachressorts der Landesregierung umgesetzt werden.

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