Staatskanzlei

''Landeskinderregelung'' in der Juristenausbildung des Landes Brandenburg

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 01.11.2022

Bei der Ausbildung von Juristinnen und Juristen sollen im Referendariat künftig solche Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt zum Zuge kommen, die über eine berufliche oder familiäre und soziale Bindung zum Land Brandenburg verfügen. Das Kabinett hat dazu heute einem Gesetzentwurf von Justizministerin Susanne Hoffmann zur Änderung der Juristenausbildung zugestimmt. Er sieht eine „erweiterte Landeskinderregelung" für die Vergabe von Ausbildungsplätzen im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) vor.

Demnach werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes aufgenommen, wenn sie über eine „gewachsene Beziehung zum gemeinsamen Justizraum Berlin-Brandenburg verfügen oder enge familiäre oder soziale Bindungen zum Land Brandenburg haben". Damit sollen Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz für sogenannte Landeskinder vermieden werden. Zudem eröffnet der Gesetzentwurf die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten zukünftig auch in elektronischer Form zu erbringen.

Justizministerin Hoffmann: „Die „Landeskinderklausel" ermöglicht angehenden Juristinnen und Juristen mit einer engen sozialen Bindung zum Land Brandenburg einen bevorzugten Zugang zu den Ausbildungsplätzen im Referendariat. Dies erscheint nicht nur aus sozialen Gründen geboten, sondern dient zugleich der Gewinnung und Bindung qualifizierter Nachwuchskräfte an die Region und die Brandenburger Justiz."

Bislang wurde ein Teil der Ausbildungsplätze im juristischen Vorbereitungsdienst im Land vorrangig nach dem Ergebnis der ersten juristischen Prüfung und nach Härtefallgesichtspunkten, sowie die übrigen Plätze nach Wartezeit vergeben. Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) absolviert haben oder enge familiäre oder soziale Bindungen zum Land aufweisen, konnten nicht prioritär berücksichtigt werden. Für sie konnten sich daher längere Wartezeiten ergeben, verbunden mit dem Risiko, dass diese Bewerberinnen und Bewerber auf Ausbildungsplätze in anderen Bundesländern ausweichen und für das Land Brandenburg verloren gehen.

 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 218.3 KB)